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#31 | |
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
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Zitat:
Nun habe ich noch das zusätzliche Problem, daß ich - falls nicht generell ein Rückruf gestartet wird - auch noch über meinen (Online-)Händler gehen muß, weil ich nur noch Gewährleistung in Anspruch nehmen kann. Ich setze also alle meine Hoffnungen auf den 16. und wünsche Sony bis dahin das sprichwörtliche Damaskus-Erlebnis.
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Gruß, Tobias
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#32 |
Registriert seit: 17.02.2005
Ort: schweiz
Beiträge: 293
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sony hat in letzter zeit immer erst unter dem druck der öffentlich etwas getan, sei es mit der drm-trojaner-spyware-geschichte oder mit den brennenden notebookakkus. und auch sonst hat es sony eigentlich immer geschafft, irgendwie die user zu verärgern... zumindest meine ansicht, aber ich bin was das angeht auch nicht mehr objektiv.
...und sony hat das minolta-bajonett NOCH nicht gerettet! eine umgelabelte d5d ist noch lange keine rettung. das können wir dann in ein paar jahren mal diskutieren... falls es so lange dauern wird. gruss michel |
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#33 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.02.2006
Ort: Im Herzen Bayerns
Beiträge: 118
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Gut hier mal ein konkretes Datum zu lesen.
Ich warte den 16.11. auch noch ab. Wenn da nichts positives kommt, mache ich doch den Schritt zur Pentax K10D. zeitlos |
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#34 | ||
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.549
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Zitat:
auch wenn es Dich nicht tröstet: bei mir endet in Kürze die Gewährleistung für mein 1. Gehäuse, beim 2. läuft in Kürze die Garantie aus. ![]() Und der neue (mir unverständliche!!!) Namensgeber dieses Forums sitzt das aus! ![]() |
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#35 |
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 14
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Hallo zusammen,
aus meiner Sicht wird hier eine Erwartungshaltung an den Tag gelegt und auch geschürt, die sachlichh nicht zu rechtfertigen ist. Sony hat sich bisher an die Verpflichtungen gehalten, die dem Unternehmen vom Gesetzgeber auferlegt werden. Die geforderte Kulanzregelung für ein Produkt das man nicht entwickelt und hergestellt hat, wird nach meiner Erfahrung nicht kommen. Wer glaubt er kann es besser machen, kann sich ja bei Runtime als Geschäftsleiter für den KoMi-Reparaturbetrieb in Bremen bewerben. Hier ist der Link zur Stellenausschreibung: Stellenausschreibung Geschäftsleiter Runtime Bremen Viele Grüsse Peter |
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#36 | |
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
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Das hatte ich schon mitbekommen, daß Du die Sachlage anders siehst.
Laß mich mal einen Vergleich bringen: Nehmen wir mal an, jemand hat vor der Übernahme von Chrysler durch Daimler einen Chrysler gekauft. Nach der Übernahme stellt sich heraus, daß der Wagen konstruktionsbedingte Fehler aufweist. Und jetzt stell Dir mal den Rummel vor, wenn DaimlerChrysler sagen würde: "Nee, das ist nicht unser Bier. Haben wir so nicht hergestellt und die Firma gibt es ja in der Form auch nicht mehr." Und der Scherz ist ja sogar, daß der Konstruktionsfehler schon VOR der Übernahme durch Sony bekannt war und man somit SEHR WOHL wußte, worauf man sich da einlässt. Fazit: Egal wie die Firma heißt. Wenn sie es gekauft hat, ist es ihr Produkt. Und sie muss für Fabrikationsfehler geradestehen. Finde ich sehr logisch. Zitat:
Wenn man aus Erfahrung ahnt, daß der Konzern die nicht bieten wird, ist das eine völlig andere Sache...
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Gruß, Tobias
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#37 | ||
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
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Zitat:
Für "Kulanz" ist eindeutig KoMi zuständig, zumindest in finanzieller Hinsicht. Rainer Rainer |
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#38 |
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Süden
Beiträge: 761
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Hi,
rechtlich ist das eine ziemlich schwierige Kiste. Vertragspartner der User ist und bleibt KoMi. Sony ist nicht Rechtsnachfolger, sondern Käufer von Rechten und Material. Somit bestehen eigentlich überhaupt keine Ansprüche gegen Sony. Wenn KoMi dann auf Sony verweist für die Leistung von Support aufgrund interner Verträge, entsteht daraus für den Kunden keine Berechtigung - und auch keine Verpflichtung. Zumal RunTime intern wahrscheinlich die Kosten wiederum an KoMi durchreicht... Direkter Ansprechpartner ist also KoMi - eventuelle Klagen, Mahnungen etc. sind an die zu richten... Nur wenn man einem Wechsel des Vertragspartners zustimmt, wird KoMi davon frei, und Sony wird in die Pflicht genommen. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sind, wird wohl Anwälte und Gerichte ein Weilchen beschäftigen können - wenn man gegen KoMi vorgeht, scheint mir die Sache rein rechtlich betrachtet erfolgsversprechender. Grüße Falk Edit: Ist noch ungenau: Vertragspartner ist eigentlich nur der Händler, KoMi nur für den Garantievertrag, der nur ein Jahr besteht. Ausserhalb der Garantie muss also alles über den Händler laufen. |
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#39 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: in der Nähe von Kiel
Beiträge: 376
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in einem anderen Thread stand von jerichos zu lesen:
"Die Zusammenarbeit mit Sony war von Anfang an eine komplett andere Welt als die, die wir damals zu KonicaMinolta geführt haben. Ausnahmen bestätigen sicher die Regel (hierbei noch mal ein riesen Dank an die Leute vom Service-Team und an die Mitarbeiter in der Münchner KM-Niederlassung). Die Zusammenarbeit ist klasse und das beiderseitig entgegengebrachte Vertrauen, wurde bisher nicht enttäuscht. Wisst Ihr wie oft wir von KM links liegen gelassen wurden? Egal, das war die Vergangenheit, die Zukunft sieht wesentlich besser aus." Da stellt sich natürlich die Frage (wenn die Zusammenarbeit - wie geschrieben - so gut ist), warum es in Sachen Error58 von Sony anscheinend immer noch keine Antwort gibt, obwohl die Mods schon längere Zeit "am Ball" sind. Gruß Detlef |
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#40 | |
Registriert seit: 21.07.2006
Ort: Süden
Beiträge: 761
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Zitat:
vielleicht, weil an dem Problem ursächlich KoMi beteiligt ist? Grüße Falk |
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