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#31 | ||
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Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
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Zitat:
__________________
Ciao, Cl |
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#32 |
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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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...ich fürchte nur, daß eine Neue trotzdem nicht drin ist...
Falls er eine hat muß seine Privathaftpflicht regulieren, das ist klar, aber nur zum Zeitwert. Deshalb meldet man Brandschäden an Klamotten die einem jemand anderes mit der brennenden Adventskerze zugefügt hat, ja auch der eigenen Hausrat. Die zahlt nämlich meist mehr. Das mit dem Zeitwert bei der Haftpflicht treibt übrigens seltsame Blüten: Wird bsp. ein Hund (also versicherungstechnisch ´ne Sache) im Alter von 5 Jahren von einem anderen totgebissen, rechnet dessen Tierhalterhaftpflicht: Lebenserwartung 10 Jahre, alt war er 5, ein neuer kostet € 500,- also gibt´s € 250. So einfach ist das... |
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#33 |
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Registriert seit: 06.11.2005
Ort: D-24539 Neumünster
Beiträge: 84
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Hab sowas ähnliches letztes Jahr mit meiner Videokamera gehabt...
Habe das Teil einem angeheirateteten Cousin ausgeliehen und dem Dussel muss sie samt Stativ umgekippt sein (angegeblich ja nur beim Einsteigen an die Autotür gestoßen Das Ganze seiner Haftpflicht gemeldet, zur Reparatur geschickt und zu hören bekommen, dass die Reparatur der !6 Monate! alten Cam den Zeitwert übersteigt Hab dann gerade mal den Zeitwert der Kamera wiederbekommen... Aber hab mir auch den "Totalschaden" zurückschicken lassen und kann damit leben, dass die Kassettenklappe nicht richtig schliesst. Filmen tut sie jedenfalls noch Obwohl ich natürlich auch lieber eine neue Kamera gehabt hätte, aber Versicherungstechnisch ist es eben nicht drin. Gruß Alex |
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#34 |
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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@Ruscheldubs
Klasse Versicherung! Mein´ich ehrlich! Bei Schäden an geliehenen Sachen braucht sie nämlich gar nix zahlen! Und dann trotz Regulierung den "Schrott" zurückgeschickt? Der gehört dann nämlich denen... |
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#35 |
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Registriert seit: 06.11.2005
Ort: D-24539 Neumünster
Beiträge: 84
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Da hab ich wohl richtig Glück gehabt
Ist aber wirklich so passiert! Der Sachbearbeiter Versicherung war schon in Ordnung. Hat am Telefon auch gesagt dass ich keine Eigentumsansprüche bei Erstattung des Zeitwertes hätte. Und hat trotzdem die Videocam zurückschicken lassen, weil sie in der Servicewerkstatt eh weggeschmissen worden wäre Ärgere mich aber trotzdem noch jedesmal, wenn ich die Cam in der Hand habe, dass ich jetzt mit so einem lädierten Teil filmen muss |
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#36 |
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Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Mir persönlich wäre das Wurst, was irgendeine Versicherung daherredet.
Eine 3 Monate alte D5 kann man wohl als neuwertig bezeichnen. Wenn die nun einer beschädigt, dann muss er den Schaden ersetzen -> BGB. Hier wurde fahrlässig Eigentum beschädigt. Falls er zur Schadensregulierung irgendwelche Pakte mit Versicherungen, dem Teufel oder sonstwem abgeschlossen hat, würde mich nicht interessieren, er hats kaputt gemacht -> er muss den Schaden ersetzen, wie er das macht ist seine Sache. Nun muss man sich fragen, ob denn eine Reparatur eine geeignete Art und Weise ist, den Schaden zu ersetzen. Erstens ist die Kamera nicht mehr neuwertig, 2tens sind Garantie und auch Gewährleuistung futsch. Wer zahl Reparaturen in der sonstigsten Garantiezeit, die nicht auf diesen Vorfall zurückzuführen sind? Wie schauts denn bei Weiterverkauf der Kamera aus? Aus meiner Sicht ist ist eine Reparatur nicht zumutbar. Was dem Verursacher seine Versicherung zahlt, wäre mir egal, den Rest wird er halt selber drauf legen müssen und dazu würde ich ihn auch unter Druck setzen (nicht nötigen). So meine Meinung dazu, interessant wäre die Aussage eines richtigen Rechtsfachmanns dazu. |
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#37 | |
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Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@Hotzi
Zitat:
Wo ist denn Dein Problem? Gerade wegen der Haftpflicht im BGB versichert man sich ja! Kriegst Du "nur" den Zeitwert (und das widerspricht keinesfalls dem BGB) kannst Du ja gerne versuchen, vor Gericht einen höheren Wert durchzusetzen. Wird der Schädiger verurteilt, muß auch seine Versicherung mehr bezahlen. Das heißt natürlich nicht, dass der "Zeitwert" einer 3 Monate alten D5D nicht dem Neuwert entsprechen kann, aber da habe ich meine Zweifel. Du weißt, nehme ich an -genau wie ich- wie´s läuft mit dem Computerkram - veraltet, bevor Du durch die Kasse bist... |
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#38 |
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Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Deswegen schrieb ich ja meine Meinung.
Ansonsten bringst Du aus meiner Sicht Einiges durcheinander. Nur weil jemand zu irgendwas verurteilt wurde, muss noch lange nicht seine Versicherung mehr zahlen. Denn was die bezahlen muss, ist im Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer geregelt, und da Du den Vertrag nicht kennst, kannst Du auch nicht orakeln was drinsteht Der Geschädigte und die Haftpflichtversicherung von Mister "kipp-was-drüber" stehen in keinerlei Vertragsverhältnis, daher sehe ich nicht, woraus Du hier einen Anspruch herleiten willst. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer sind völlig unerheblich, weil der Geschädigte nur gegen Mister "kipp-was-drüber" Ansprüche hat. Eine solch absurde Betrachtungsweise würde ja beim Fehlen einer Versicherung dazu führen, dass er gar nix löhnen muss. |
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#39 |
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Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 10.025
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Servus Hotzi,
lange nichts mehr von dir gehört... Scheinst dich ja kaum verändert zu habe, immer bereit den anderen ihre Irrtümer zu erklären ;-) Basti |
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#40 | |
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Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 1.090
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Zitat:
naja ich hoffte eher auf Anregungen, allerdings nicht auf abwegige. |
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