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#31 |
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Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Du brauchst es nicht 'machen'. Du hast es einfach kommentarlos hingenommen.
Aber du musst auch nicht immer alles direkt auf dich beziehen, nur weil ich einen Teil deines Beitrags zitiert habe. Es ist deshalb noch lange kein "Brief an dich persönlich" sondern an alle Leser dieses Threads wie auch dieser Beitrag. Es betrifft doch viel mehr ein paar Andere, die sich direkt dahingehend geäussert haben (oder auch Solche, die das hier nicht tun wollen). Das Kondolenzbuch ist voll mit Namen von "Verehrern", die oft nur den "öffentlichen" Richard 'Richie' Freiherr von Weizsäcker kannten. Das hat was von "Fanclub". Das ist nicht grundsätzlich schlecht, aber idR einfach zu flach und zu kritiklos.
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Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#32 | |
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Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.110
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moin,
Zitat:
Der Bundespräsident muss ein Gesetz ausfertigen, wenn es formal rechtmäßig zustande gekommen ist. Der Bundestag kann den Bundespräsidenten zwingen, dies zu tun (dreimalige Vorlage), sie/er könnte sich nur durch sofortigen Rücktritt diesem Zwang entziehen. Die Ausfertigung entspricht der Tätigkeit eines Notars: der Bundespräsident beurkundet, er "unterschreibt" nix. Eine inhaltliche Prüfung steht dem Bundespräsidenten nicht zu. Ob im Falle der inhaltlichen Verfassungswidrigkeit der Bundespräsident wirksam und endgültig die Ausfertigung verweigern kann ist nicht abschließend geklärt. In allen anderen Fällen hat er/sie keine Wahl.
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gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister. So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
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