![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#31 |
Themenersteller
Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 3.276
|
Folgender Ablauf:
1) SofortÜberweisung als Zahlungsmethode ausgewählt - es wurden mir 12€ angezeigt, bin daraufhin stutzig geworden 2) Vorgang abgebrochen und neu konfiguriert - wieder 12€, also bestellt, in der Hoffnung dass ich die Ware schnell erhalte und alles funktioniert. 3) Sony kontaktiert und nachgefragt, ob mit der Bezahlung alles ok war und ob das Geld erhalten wurde 4) Bestätigung von Sony erhalten, dass alles ok ist und das Geld überwiesen wurde 5) Die Sache war für mich erledigt, ich habe nicht weiter nachgesehen da mir schriftlich bestätigt wurde, dass alles passt. Ich habe meine Online-Kontoauszüge daraufhin auch nicht mehr explizit auf diese Transaktion hin kontrolliert und meide Online-Banking generell, wenn ich kann. 6) Sony (Frau B) meldet sich vier Monate später und sagt mir, dass ein Fehler vorliegen könnte und ob ich nicht mal nachsehen möchte, es besteht allerdings kein dringender Handlungsbedarf, ich soll mir Zeit lassen bis es bei mir passt 7) Ich habe online nachgesehen, ob ich digital drauf zugreifen konnte, ging leider nicht weils länger als 90 Tage her ist - Also bleibt nur der Weg zur Bank, was ich noch nicht geschafft habe 8) wenige Tage später meldet sich Frau B wieder, wo denn endlich der Kontoauszug bleibt 9) Frau B schickt mir ohne Interesse an einer Fehlersuche oder ähnlichem eine Zahlungsaufforderung 10) Frau B ruft mich zwei Tage nach der Zahlungsaufforderung n und fragt, wieso das Geld noch nicht da ist Dies ist der Werdegang. Ich habe bereits mit meinem Chef eine Ausnahme vereinbart, damit ich morgen endlich rechtzeitig Feierabend bekomme um es noch zum Schalter zu schaffen. Dann werde ich sehen, was passiert ist und ob die Zahlung nun noch aussteht. Geändert von Yonnix (13.02.2014 um 00:28 Uhr) |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#32 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.489
|
ad 4) Du musst doch wissen ob Du 1400 oder 12 oder 12 und 1400 überwiesen hast.
__________________
Gruß aus Bayern Steve |
![]() |
![]() |
![]() |
#33 | |
Themenersteller
Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 3.276
|
Zitat:
Das Verfahren funktioniert folgendermaßen: Man wird aus dem Shop zu Sofortüberweisung.de geleitet. Dort muss man sich mit dem Online-Banking-Login einloggen und eine Tan eingeben. Dann ist das Ganze auch schon erledigt und die Bestellung wird beim Händler als bezahlt verbucht. Wie gesagt: Bei dem Verfahren wurden mir 12€ angezeigt. Da ich dem Braten nicht getraut habe, habe ich mich an Sony gewendet und nachgefragt, ob alles ok ist. Daraufhin dann die Bestätigung von Sony, dass alles passt und überwiesen ist. Geändert von Yonnix (13.02.2014 um 00:36 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#34 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.489
|
Dann dürfte klar sein, dass Sony fehlerhaft nur 12 € abgebucht eingezogen hat und damit noch ein paar Euronen fehlen.
Die Bestätigung der Bezahlung seitens Sony ohne Betragsangabe erscheint mir ein wenig vage.
__________________
Gruß aus Bayern Steve |
![]() |
![]() |
![]() |
#35 |
Registriert seit: 02.08.2009
Ort: München
Beiträge: 8.177
|
Also so wie ich das jetzt verstehe ist der eigentliche Fehler von Sony Dir nach der verunglückten Bezahlung von nur 12 Euro per Sofortüberweisung trotzdem zu bestätigen dass die Bezahlung komplett und korrekt eingegangen sei (wenn das tatsächlich so konkret geschah).
Nachdem Sony 4 Monate o.ä. gebraucht hat bis ihnen der fehlende Betrag auffiel finde ich es auch ziemlich unverschämt jetzt ganz plötzlich eine bitte schön sehr flotte Zahlung zu verlangen, auch wenn natürlich klar ist dass sie den fehlenden Betrag nachfordern. Ich verstehe auch dass sie das mit Nachdruck tun, aber es ist schlicht unrealistisch zu erwarten dass Du das überhaupt könntest - nicht jeder hat spontan 1400 Euro locker. |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#36 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
|
Aus meiner Sicht sind hier Versäumnisse von Sony und dem TO festzustellen.
Immerhin gilt hier wohl auch der § 133 des BGB. Die Schuld hier nur auf Sony zu schieben, erscheint mir nicht gerechtfertigt. Wobei mir die Maßnahmen seitens Sony auch etwas fragwürdig erscheinen. Das hätte man wohl etwas diplomatischer lösen können. Dass dem TO bewusst sein musste, dass viel zu wenig überwiesen wurde, ist wohl auch klar. Wenn nicht, würde ich mir das mit dem zweiten Standbein nochmal überlegen. Vor längerer Zeit versäumte mal mein Energieversorger, die monatlichen Beträge abzubuchen. Ich hatte keine Lust, mich darum zu kümmern, aber mir war klar, dass ich dennoch zahlungspfichtig war. Als dann irgendwann die Nachforderung kam, hatte ich die einfach beglichen, da der Betrag unstrittig war. Im vorliegenden Fall würde ich jetzt nicht gerade die große Welle machen, wobei ich den Ärger teilweise verstehe. Dass man nach mehreren Monaten nicht weiß, wieviel auf dem eigenen Konto ist, ist aber ein Luxusproblem, das ich gerne hätte. Die öffentliche Verbreitung von Kontaktinformationen (z.B. Durchwahlnummern) würde ich mir wohl auch verkneifen.
__________________
.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. Geändert von BeHo (13.02.2014 um 02:18 Uhr) |
![]() |
![]() |
![]() |
#37 | |
ehemaliger Moderator
Registriert seit: 18.01.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 12.942
|
![]() Zitat:
Ich bitte euch, dass ihr im weiteren Verlauf dieses Threads mit mit Augenmaß schreibt und nicht vorschnell urteilt. Zu jeder Auseinandersetzung gehören zwei Seiten.
__________________
dandyk.de |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#38 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
|
Zitat:
Von der Sparkasse geheilt bin ich seit 2010 höchst zufriedener Kunde bei einer Direktbank (dab-bank). Da kann ich "live" alle Umsätze seit Eröffnungsbeginn einsehen - kein Problem. Kontoauszüge werden als PDF in einer übersichtlichen Form bereitgestellt. Das kann man sich ja einmal im Monat herunterladen und abspeichern - zur Sicherheit. Sofortüberweisung - ganz gleich ob es die eigene Bank erlaubt oder nicht: ich würde meine persönlichen Bankdaten niemals an Dritte weitergeben. Zahlung mit Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung bietet so ziemlich jeder Online-Shop an. Support wird heute meist von Drittfirmen im Auftrag geleistet. die Callcenter sitzen dann im Ausland und/oder werden über ausländische Telefonanlagen geroutet (meine Anrufe kommen geographisch auch aus New Jersey, weil mein Telefonanbieter dort sitzt. Selbiges gilt für eMail. Rufnummern werden meist nicht vollständig angezeigt, man sieht eine allgemeine Callcenter-Rückrufnummer (ab üblichsten) oder sie ist unterdrückt (nicht schön, aber kommt auch vor - werden bei mir jedoch ausgefiltert). Leuten wie deiner Dame vom SONY Support sage ich in solchen Situationen gleich zu Beginn: "Machen sie doch bitte nicht IHR Problem zum Problem anderer." Wenn sie Waren an Kunden ohne korrekt verbuchten Geldeingang versenden, ist das wessen Problem? Darauf bestehen, Sachverhalte immer schriftlich zu klären - Telefonate sind im Zweifel nicht beweiskräftig. Hierauf würde ich mich nicht einlassen - kenne das zu Genüge aus meiner beruflichen Erfahrung. Bei allem zwischenmenschlichen Verständnis: ich werden (noch) nicht dafür bezahlt, die Probleme anderer zu lösen. Wenn es bei SONY ein Prozessproblem gibt, sollte sich der "Prozessowner" auch darum kümmern - nicht der Kunde. Das sage ich solchen Callcenter-Mitarbeitern direkt in's Ohr und biete bei freundlichem Kontakt noch meine begrenzte Unterstützung an. Dann ist in aller Regel Ruhe (weil wohl keiner mit so einer Kundenantwort rechnet - diese aber leider stimmt) ![]() Meine ganz persönliche Meinung und Erfahrung ![]() meshua
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#39 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 26.07.2009
Ort: Wolfsburg
Beiträge: 3.276
|
Zitat:
Mich ärgert vor Allem das hier an der Sache: Zitat:
|
||
![]() |
![]() |
![]() |
#40 | |
Registriert seit: 08.08.2005
Ort: Ocean Ave, San Francisco, CA 94112
Beiträge: 5.473
|
Zitat:
Bei Lastschriftverfahren: § 269 Abs. 1 BGB Holschuld. Dafür gebe ich schließlich meine Autorisierung (Einzugsermächtigung) und weise das Unternehmen auch noch freundlich hierauf hin. Es kann nicht mein Problem sein, wenn der Gläubiger seiner Pflicht nicht nachkommt (meist ein Prozessproblem). Wenn ich nun eigenmächtig überweise, ist das Geld im worst-case weg falls auf der anderen Seite nicht korrekt verbucht wird. Wieso sollte ich mir selbst so in's Knie schießen? Manche sind hier wirklich zu gutgläubig. ![]() meshua.
__________________
Aktuelle Serie: Eun Kyung - A Late Summer Afternoon || San Francisco | Frankfurt | Hongkong: Google+ * IG * FB |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|