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#21 |
Registriert seit: 28.03.2004
Ort: D-53913 Swisttal
Beiträge: 2.712
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Grüß Gott MiLLHouSe,
nach meiner Meinung gibt es für dich 2 Möglichkeiten: a) wenn dir die Ausstellung "deines" Kinderbildes absolut zuwieder ist: Herausgabe oder Vernichtung des Bildes verlangen und sich jede zukünftige Veröffentlichung irgendwelcher Bilder von dir oder deinen Angehörigen verbieten. Zukünftig wirst du dann vermutlich aber Fotos stressfreier bei einer/em anderen Fotograf/in machen lassen müssen. b) wenn es dich zwar ärgert, dass das Bild ungefragt (zum 2. Mal) ausgestellt wird (aber du eigentlich auch ein wenig stolz darauf bist): Lass der Fotografin das Bild zur Veröffentlichung und wünsche im Gegenzug kostenlos einen Abzug davon oder handele für die nächsten Bilder schon jetzt Vorzugskonditionen (halber Preis?) aus. klar hat die Fotografin hier falsch gehandelt - aber du möchtest ja noch mal was (Bilder) von Ihr. Deshalb würde ich an deiner Stelle eher zu b) tendieren und dich überraschen lassen, was Sie dir denn so als "Dankeschön" bietet. viele Grüße Manfred
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Das Leben ist hart, ungerecht.......und endet mit dem Tode. Ich persönlich bevorzuge das Leben (trotzdem). |
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#22 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Hallo Sonenkind!
Entschuldige, hier geht es nicht eum einen "SH****", sondern um gleich zwei Dinge, nämlich zum ersten um Persönlichkeitsrechte (Grundrechte, §§ 1, 2 Grundgesetz), das KUG (Kunsturheberrechtgesetz §§ 22 ff) und zum anderen um das Zivilrecht (BGB § 823). Bei Verstößen handelt es sich um Antragsdelikte, d.h. di Staatsanwaltschaft wird auf Antrag des Geschädigten bzw. seiner gesetzlichen Vertreter tätig, Strafbedrohung Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr! Immer noch - sagen wir mal - Pipifax? Beim zivilrechtlichen Teil geht es um eventuell entgangenes Honorar und ggf. Schmerzensgeld - auch nicht gerade ein Pappenstiel! Über den ersten Punkt braucht man nicht zu diskutieren, die Grundrechte sind ein elementares Gut unserer Verfassung, beim zweiten Punkt kommen die verschiedenen Interessen zum Tragen, nämlich alles möglichst billig haben zu wollen und möglichst anderen ein Schnippchen schlagen! Das kann man alles vermeiden, indem man vor der Dienstleistung eine Vereinbarung trifft über die Verwertung des Bildes! Sollten bei der Fotografin in den ausgehängten bzw. ausgehändigten AGB Veröffentlichungsrechte fixiert sein, ist die Sache klar und rechtens. Normalerweise stehen so weit reichende Dinge aber nicht drin. Ich halte grundsätztlich jedes Gespräch mit der Fotografin für zwecklos und überflüssig, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht fachkundig, d.h. anwaltlich geklärt sind. Denn nur ein Anwalt kann in dem konkreten Fall eine verlässliche Auskunft geben! Über das allgemeine Verständnis von Anständigkeit brauchen wir nicht zu reden, leider werden die Anständigen viel zu häufig besch***! (Damit schließt sich der Kreis). Zum Überblick ein Klick! Gruß Günter |
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#23 |
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
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Im Grunde ist das ganz einfach - Urheberrecht.
Sie hat das Bild gemacht und ist damit der Urheber. Ihr habt euch bereit erklärt das das Bild veröffentlicht werden darf. Leider habt ihr nicht die Nutzungsrechte im Detail abgesprochen. Das eigendliche Problem scheint ja da zu liegen, das ihr dieses Bild nicht bei euch zu Hause habt. Also... Forderung des Bildes... Sie kann es ja duplizieren - und fertig. Natürlich hast du jederzeit das Recht, eine Veröffentlichung zu stoppen - per gerichtlicher Verfügung. Aber mal ehrlich - du bist, auf Grund der Preishalbierung, gerne diese Vereinbarung eingegangen. Sie stellt es nun aus, weil sie anscheinend der Meinung ist, das dieses Bild besonders gelungen ist. Da kannnst du auch ein wenig stolz sein... Mach es bitte nicht komplizierter als es ist: Du hast ihr auf Grund einer Preisreduzierung ein gewisses Mass an Nutzungsrecht abgetreten. Leider hast du das nicht schriftlich fixiert. Du kannst sie nun Auffordern die Ausstellung einzustellen. Da du aber lediglich das Bild haben möchtest... dann sag es ihr einfach. In diesem Zusammenhang kannst du mit ihr auch weitere Details besprechen - und das solltest du auch. Im übrigen kenne ich solche Sachen nur so: Foto von ... - umsonst - Abzug - und fertig. Im Gegenzug kann der oder die damit, im abgesprochenen Rahmen, machen was sie oder der will. Eigendlich ist das ganz einfach.
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Bis dahin Projekt5 |
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#24 |
Themenersteller
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
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Ähm Projekt5,
wir haben gar nix vereinbart mit Veröffentlichung usw., das hab ich doch jetzt schon geschrieben, warum liest Du das denn nicht? Sie hat damals nach dem ersten Shooting ein paar Bilder vergrößert und bei sich im Laden ausgestellt (ohne vorher zu fragen). Sie sagte, dass ihr die Bilder von unserem süßen Kleinen so gut gefallen haben, dass sie nicht anders konnte. Klar ist erstmal Stolz dabei. Dagegen hatten wir ja auch gar nichts, ist ja irgendwie schön, wenn man seinen Sohnemann bei einer guten Fotografin sieht. Sie sagte auch nicht: "Wenn ich die Bilder ausstellen darf, bekommt ihr sie dann für die Hälfte des Preises". Nein. Sie sagte das einfach so: "Wenn ich die Bilder in nem halben Jahr dann nicht mehr brauche, könnt ihr sie für die Hälfte des Preises bekommen, wenn ihr wollt." (ist jetzt nicht wortwörtlich, aber so in etwa). Ich jedenfalls werde es so machen wie Man bei seinem Punkt b beschrieben hat. Das Ausstellen in ihrem Laden stört mich nicht, jedoch das Ausstellen im Fürther Klinikum ohne vorher gefragt zu werden, das ist nicht in Ordnung. Und da ist für mich noch ein großer Unterschied zwischen einem Fotostudio und einem Klinikum. Achso nochwas... Wenn ich gewusst hätte, was das hier für eine Welle auslöst, hätte ich das Thema nicht eröffnet. Ich wollte einfach nur einen Rat, was ich zu der Fotografin sagen kann bzw. fordern kann. |
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#25 | |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.359
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Zitat:
![]() trozdem viel glück bei dem Gespräch
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Man kann auch mit der besten Kamera scheiß Bilder machen. |
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#26 | |
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
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Zitat:
Sollte sie das nicht machen, dann musst du halt massiver werden... als Fotografin wird sie es bestimmt nicht darauf an kommen lassen. Es sei denn, das sie dickfällig, einfältig oder auch einfach dumm ist. Du kannst auch in das Klinikum gehen und verlangen das das Bild abgehängt wird. Ehe die einen großen "Trabbel" bekommen, werden sie es der Fotografin wieder zurückgeben. Es gibt viele Möglichkeiten... sei einfach ein wenig kreativ :-)
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Bis dahin Projekt5 |
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#27 |
Themenersteller
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
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Das direkt mit dem Klinkikum klären hat gestern meine Frau zu mir gemeint. Sie wolle sich das Bild (evtl. sind's sogar zwei) erstmal ansehen und dann entscheiden.
Naja, mal sehen, was heut Abend bei unserem Termin (eigentlich ist's ja ein Fototermin von Noah) bei raus kommt. |
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#28 |
Registriert seit: 08.09.2004
Ort: A-Nebelberg
Beiträge: 1.649
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Hallo Alex,
ich bin mir sicher, dass du mit einem Gesprach, das du in einem freundlichen, aber durchaus bestimmten Ton führst, am weitesten kommen wirst. Sag ihr, was dir bei ihrem Vorgehen nicht gefallen hat und mache ihr realistische Vorschläge, wie aus deiner Sicht die Situation behoben werden könnte. Viel Erfolg ... |
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#29 |
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: bei Bielefeld
Beiträge: 127
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Recht aufs Bild
Hallo Freunde,
klickt doch mal auf den "KLICK" von guenter_w (Datum von gestern). Dort steht im Gesetz: "Der Abgebildete erteilt dem Fotografen ebenfalls dann eine Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildnisses, wenn er eine Entlohnung angenommen hat." Diese Entlohnung besteht für mich, in der Zusage mit dem halben Preis und damit ist die Dame aus dem Schneider. Gruß, Dieter. |
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#30 |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wenn ich nicht will, dass ein Foto mit dem Konterfei meines Kindes irgendwo ausgestellt wird, dann sage ich das vorher. Spätestens bei Bekanntwerden kann man es nachher immer noch sagen!
Die Fotografin würde sich bestimmt daran halten! Und mal ehrlich: wo liegt eigentlich das Problem? |
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