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#21 |
Registriert seit: 31.01.2006
Ort: Schweiz
Beiträge: 28
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soweit ich weiss, kann man aus einer "Nicht-Reaktion" keinen Rechtsanspruch ableiten. Ganz beliebt zB bei Werbesendungen. Man bekommt eine Testausgabe einer Zeitschrift mit dem Schreiben "wenn wir nichts von ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie interessiert sind blabla".
Ist (jedenfalls in der Schweiz) ganz klar unzulässig! Alex |
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#22 | ||
abgemeldet
Registriert seit: 24.11.2004
Beiträge: 2.735
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Zitat:
Ist ein Artikel über Triinu Kivilaan (früher bei Vanilla Ninja), bin da in den Fanclub eingebunden (habe daher auch Bilder aus diesem Jahr - eines davon wurde da verwendet). Und einige der Fanmädels suchen Stuuuunden im Netz nach Neuigkeiten - und so fanden die diese Zeitung ![]() Die Kleene singt am Sonntag wieder im Session in Walldorf - aber meine Kamera ist in Bremen... Gaanz viele Schmiddigrüße |
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#23 | |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 15.613
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Zitat:
![]() und ich warte erstmal ab, ob mein Name dort unter dem Bild genannt wird. Ist das nicht der Fall, geht der Zähler noch etwas höher. Ich sage Bescheid, wenn es etwas Neues gibt ![]() Viele Grüße Tina
__________________
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#24 |
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Franken
Beiträge: 6.354
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ja
Im kleinen Rahmen hatte ich das auch mal, habe einen Verein für die Homepage Bilder zugesendet mit denn verweis das die bildrechte weiterhin bei mir liegen und nur die veröffentlichung auf der Homepage erlaubt ist, mitder bitte mein name zu nennen.
Ergebniss die Bilder wurden Bearbeitet, ohne Namen auf der Homepage veröffentlicht, und auf Werbeplakaten sowie an die Tagespresse weitergegeben zur Veröffentlichung. war ganz cool, rechnung gestellt mit verweis auf meine Mail und der nicht gestatteten bearbeitung und Weitergabe. Habe dann mal 500, euro gefordert und dann auf 250 euro runtergegangen mit dem Hinweiss das dadurch eine weiter verwendung nur mit meiner Zustimmung geht. Der Mail schriftverkehr war ganz lustig. |
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#25 | ||
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
![]() Allerdings wäre auch unter Kaufleuten natürlich die Frist von 2 Stunden viel zu kurz! Nichtreaktion kann bei Privatleuten keine Zustimmung bedeuten. In den Neunzigern wurden mit einem ähnlichen Trick reihenweise Banken aufs Kreuz gelegt: Kreditnehmer versuchten auszutesten, wie lange die momentanen Bearbeitungszeiten sind und schickten anschliessend an zwei aufeinanderfolgenden Tagen 2 Briefe an die Bank. Inhalt des ersten (Kurzform): "Kann nicht mehr zahlen, biete 100,- DM Abstandszahlung, Scheck folgt in separatem Schreiben." Zweiter Brief: 100 DM-Scheck, versehen mit Kontonummer, ohne weiteren Kommentar Wenn die Bank den Scheck gebucht hat, ohne dem Brief zu widersprechen (der noch nicht bearbeitet war) bedeutete dies rein rechtlich eigentlich eine Zustimmung. (Buchen mußte sie, ein redlicher Kunde, der einen Scheck schickt, hätte ja Zinsnachteile.) Es ist aber auch oft schiefgegangen und die Kunden wurden wegen Kreditbetrug verknackt. Ganz so einfach ist es also nicht, nur theoretisch! Heutzutage passen die Banken auf! |
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#26 |
Registriert seit: 03.06.2004
Beiträge: 888
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Das hier past auch zur Thematik:
Einseitige Vertragsänderungen von T-Online rechtswidrig |
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