Lieber TO,
Hier die Kurzfassung: Grundsaltzlich darfst du, sofern die im zweitinstanzlichen (!) Urteil genannten Ausnahmen nicht zutreffen.
Hier die Antwort für die Bundesbedenkenträger: Man kann das Nummernschild unkenntlich machen, muss man aber nicht (Ausnahmen siehe Urteil).
lg
Uwe
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Achtung: Meine Bilder rauschen, dass es einer Sau graust, sind daher leidlich unscharf bis zur Nichterkennung des Hauptmotivs und grundsätzlich grandios gegen den foreneigenen Wind geschifft.
Bitte nur anschauen / kommentieren, wenn man das alles ohne Herzklabaster ertragen kann. Für Risiko und Nebenwirkungen fragen sie Ihren Moderator oder auch nicht.
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