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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Über Straßenfotografie (alias Street Photography) plaudern
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Alt 31.10.2012, 12:40   #21
KSO
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.856
Noch mal eine etwas haarspalterische Frage.
Zu was gibt eine Person, die bei einer Street Szene fotografiert wurde und anschliessend gefragt wurde, ihr Zustimmung?
Zur Veröffentlichung eines bestimmten Bildes?
Dann müsste die Person ja aber das Endergebnis sehen, was ja bei analoger Fotografie per se nicht geht.
Wenn ich es digital zeigen könnte und die Person zustimmt, dürfte ich aber eigentlich nichst mehr an dem Bild machen, oder?
Denn die Grenze bei der Bearbeitung wann das Bild dann keine Zustimmung mehr erhalten würde ist ja recht individuell und fliessend.
Oder gibt die Person eine generelle Zustimmung der Veröffentlichung ihrere Person, dann könnte man ja fast die Person mittels EBV in einen ganz anderen Zusammenhang setzten, was ich mir wiederum nicht vorstellen kann, dass dies erlaubt ist.
Street ist von der rechtlichen Seite her ein schwieriges Thema geworden in Zeiten des i-nets.
__________________
Gruss Knut

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Alt 31.10.2012, 12:47   #22
kitschi
 
 
Registriert seit: 07.10.2009
Ort: Südsteiermark
Beiträge: 2.194
laut österr. Recht ist es bei uns so, dass man wenn man jemanden auf eienm öffentlichen Platz fotografiert eigentlich keine Zustimmung braucht, ausser die Person ist dabei nackt oder ähnliches
__________________
greetz aus dem südsteirischen Weinland

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Alt 31.10.2012, 13:05   #23
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
@kuddelmuddel
Danke das du dich nicht persönlich angegriffen gefühlt hast. Denn so war das keineswegs gemeint. Das von mir verlinkte Bild ist halt prädestiniert für ein Beispielbild was ich meine. Ich habe dir nicht unterstellt, das du die Erlaubnis nicht hättest. Vielleicht ist meine Formulierung unglücklich gewählt. Übrigens, es ging mir wirklich nur um Fotos auf der Straße, die weniger planvoll entdeckt und abgelichtet wurden.

Wegen deinem Selbst-Portrait... Es wäre sicherer, wenn du ein Vertrag schriftlich mit dir selbst vereinbaren würdest.

@Zaar
Es ist nicht so, das jedes Portrait gleich einen Generalverdacht erhält oder erhalten sollte. Zufällig fotografierte Szenen in der Stadt mit Menschen drumherum sind eben mit Vorsicht zu behandeln. Nun, du hast schon recht. Eigentlich wäre es unsinnig jedes mal "Ja, ich habe gefragt." dazu schreiben lassen zu "müssen". Denn man hat ja bei den Nutzungsbedingungen bereits zugestimmt und kann bei der Veröffentlichung auch davon ausgehen.

@mrrondi
Ich gebe dir schon recht. Diese Fragerei wird aber sicher nicht ewig anhalten. Ich nehme das Thema ernst und versuche mich auch rein zu finden.

@BadMan
Nein, kein schriftliches Vertrag. Wenn man auf der Straße eine alte Dame fotografiert hat, dann wird man sicher kein Vertrag machen. Das man vorher die Nutzungsbedingungen zugestimmt hat um keine Bilder mit Rechtsverstoß hoch zu laden habe ich einfach gesagt "vergessen". Also sorry von meiner Seite aus.

@cheaptrick
Ich wohne in Berlin und selbst ich habe so meine Bedenken. Um nicht immer mit der DSLR mit großem Objektiv (Sony 16-50) aufzufallen, kann es schon helfen ein kleineres zu nehmen (Festbrennweite). Oder du holst dir eine Nex mit kleinem Objektiv. Leute die keine Ahnung haben, denken das es ne Kompakte wäre. Zumindest fühlen sich die Leute dann nicht so, als ob sie von irgendwelchen Fotografen umzingelt wären. Manchen ist das sicher unangenehm.

Mich hat mal eine Frau angesprochen und dachte ich würde die Menschen in den Wohnungen fotografieren, weil ich ein Haus fotografiert hatte. Das kann passieren, ist aber nicht weiter schlimm.

@amateur
Meine Formulierung war wohl unglücklich gewählt. Ich habe ihm das nicht unterstellt, sondern wollte über das Thema an sich reden. Ich schrieb ja... "wenn,... dann". Und wie gesagt, ich vergas total das man das schon mit den Nutzungsbedingungen eigentlich geklärt hatte.

Zu dem Bild "Bearbeitete Version von Yonnix's Tunnelblick": Es ist ein Bild von jemand anderem, das ich bearbeitete und noch mals rein gestellt habe. Da hatte ich das Recht dazu. Ob der Fotograf das Recht hatte, da ein Bild zu machen, ist eine andere Frage.

Zu dem Bild "Auf den Dächern bei der Besucherterasse": Das ist auf dem Flughafen Tegel in Berlin. Da ist das Fotografieren gestattet und beim Einlass zu der Terasse wurde ich untersucht und die Kamera wurde gecheckt. Ich weis jetzt nicht ob das als Privatgelände durchgeht oder als öffentlicher Ort. Wenn es öffentlich wäre, würde mir die Panorama-Freiheit das ohnehin gestatten. Anders kann ich davon ausgehen, das mir dort automatisch das Recht Fotos zu machen zugeteilt wurde. Da sind "immer" Fotografen die wie ich stundenlang fotografieren. Außerdem, ab einer bestimmten Schöpfungshöhe wird das doch als Kunst angesehen.

Und ich bin beileibe kein Mensch, der auf jedes Detail achtet. Ich möchte nur mehr oder weniger grob mich an die Regeln halten. Mich interessiert insbesondere das Persönlichkeitsrecht. Und wer sagt, das ich mich an die Gesetze strikt halte und alle anderen das nicht tun? Ist halt deine Meinung.

@KSO
Interessanter Gedanke. "Nichts machen" ist vielleicht übertrieben. Bei komplizierten Fällen hilft nur noch ein Richter. Denn im Zweifelsfall muss das erst mal geklärt werden. Ich meinte eigentlich ganz offensichtliche Dinge. Soweit ich das weiß, darf man das Bild so wie es ist nach der Zustimmung in der Öffentlichkeit zeigen. Da das nur mündlich gestattet ist, kann es natürlich immer mal brisant werden.

@kitschi
In Deutschland auch. Zustimmung ist (wenn das Persönlichkeitsrecht überwiegt) nur bei einer Veröffentlichung notwendig.

Fotografie auf der Straße geht nun mal in Deutschland mit Rechtsfragen einher. Das ist leider bei uns so. Und auch die Menschen hier haben immer den Verdacht kontrolliert und verfolgt zu werden. Die jungen Leute sind dagegen ganz anders und springen mir dauernd vor die Linse.
__________________
Standard Lizenz meiner Fotos
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Alt 31.10.2012, 14:58   #24
h_Till_w
 
 
Registriert seit: 26.01.2010
Ort: Hamburg
Beiträge: 554
vergesst bei der Diskussion bitte nicht den Rechtfertigungsgrund § 23.4 im KUG

Zitat:
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
in den Kommentaren zu dem Gesetz wird darauf hingewiesen das die Veröffentlichung in "kunstüblicherweise" zu erfolgen hat. Sprich, ein Streetbild kann man nicht für eine Werbung verwenden (außer wenn es eben für eine Street Ausstellung wirbt) auch es auf Witzseiten zu stellen (insbesondere auch wegen Satz 2) usw ist nicht OK. Wichtig ist es laut den Kommentaren auch das ein Gestaltungswille zu erkennen ist.

Ich habe vor einigerzeit mal Intensiv nach Urteilen mit um das Thema Street KUG gesucht aber habe nix gefunden. Was ich gefunden habe waren Streitereien um als Werbung verwendete Bilder oder Stalker, eindringen ins Private usw aber nix was sich um echte Streetphotograpy dreht. Mein Schlus daraus ist, auch das wird nicht so heiß gegessen wie es in Foren gekocht wird.
__________________
Mostly Harmless...
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Alt 01.11.2012, 15:31   #25
hobbyfotograf1978
 
 
Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 700
Ich halte nicht viel von den Episoden die mit der Zeit richtig schlecht geworden sind, aber hier ist ein interressanter Beitrag zum Thema: http://www.youtube.com/watch?feature...&v=ajVLAMB7GTM

Fazit aus dem Video, wenn ich das richtig verstanden habe: Man darf niemanden als Hauptwerk fotografieren ohne Einverständniss. Das gillt auch für Hochzeiten und Co. Man muß jeden einzeln Fragen.

Ich meine hier im Forum schonmal gelesen zu haben das einer hier Streets "kauft" er macht das Bild, fragt und gibt eventuell 10 oder 20 Euros und gut ist. Das ganze muß man sich ja am besten schriftlich geben lassen...

a) Was habt ihr kurz formuliert auf dem Schreiben? Bekommt der Fotografierte ne Kopie?
b) Wie vergleicht Ihr die Angaben? Er könnte ja sonst was sagen als Namen oder Anschrift?

Danke.
hobbyfotograf1978 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.11.2012, 16:08   #26
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Old-schooler Vorlagen:
Deutsch:
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Für die iOS Freunde:
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und die "Anderen":
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Alt 01.11.2012, 16:10   #27
kuddelmuddel
 
 
Registriert seit: 03.10.2009
Ort: Göppingen
Beiträge: 1.433
Ich habe immer zwei verschiedene "Model-Release" Verträge dabei.
Bei dem ersten ( TFP) wird geregelt wann, wie und wieviel CD´s das Model bekommt für die Bilder die gemacht wurden. Also die Entlohnung erfolgt in Naturalien.

Beim zweiten wird das Honorar geregelt.

Gruß
Stefan
__________________
normale Menschen machen mir angst...

1x.com pixu
kuddelmuddel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2012, 17:05   #28
hobbyfotograf1978
 
 
Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 700
Oh es ging mir nicht um ne komplette Vorlage aber mal ehrlich, stell dir das Szenario doch mal selber vor:

Da kommt einer zu dir, zeigt dir ein Bild. Bietet dir 20 Euros und hält dir dann nen ganze DinA4 Seite als Vertrag unter die Nase.

Würdest du das mal ebenso unterzeichnen? Ich hatte jetzt eher an sowas gedacht wie: Name/Anschrift Fotograf, ein kurzer Satz wie "hiermit erlaube ich die Veröffentlichung ... "

Also irgendwie in einer vereinfachten Form zu nem richtigen Modelvertrag.
hobbyfotograf1978 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2012, 17:17   #29
kuddelmuddel
 
 
Registriert seit: 03.10.2009
Ort: Göppingen
Beiträge: 1.433
Hält sich in Grenzen. Ist ne halbe Din A 4 Seite und die meisten wollen die Bilder.
__________________
normale Menschen machen mir angst...

1x.com pixu
kuddelmuddel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.11.2012, 20:07   #30
Tikal

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.04.2012
Beiträge: 3.086
Das ist das Problem. Es wird bürokratisch. Wenn ich mich jemals dazu ringe auf der Straße wildfremde Menschen zu fotografieren und zu fragen ob ich das auf meiner Webseite verwenden darf, dann werde ich gewiss keinen Vertrag aus der Tasche ziehen. Ich stelle mir das so vor, das ich ne kleine Visitenkarte gebe und sage das die Person eine Kopie per E-Mail erhält wenn sie möchte und auf welcher Webseite / Blog das zu finden ist. So stelle ich mir das vor.
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