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Alt 03.09.2011, 19:00   #21
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
@alberich

du scheinst mir einer zu sein der 12 stunden am Tag aus dem fenster schaut mit dem feldstecher um zu gucken wer grad falsch parkiert um der Polizei gleich bescheid zu sagen

jetz dreh ich mal Meinungen um....

---------- Post added 03.09.2011 at 19:03 ----------

@mrieglhofer

Dann empfehle ich dir den Film "exit trough the giftshop" von Banksy seeehr!
Ein wahnsinns doku über das thema!
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.09.2011, 19:04   #22
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Zitat:
dabei war und sich das anschaut oder gar fotografiert nichts verbrochen.... ?
So ist es.

Wenn du auf der Strasse einem Taschendieb zuschaust, hast auch nichts verbrochen. Du hast nur ein Risiko, dass sie dir was anhängen wollen.

Daher ist es sicher sinnvoller, den Zweck auch zweifelsfrei darlegen zu können. Daher würde ich mir persönlich da einen Auftrag von einer Zeitung/Magazin/Website geben lassen oder ein Gewerbe als Pressefotograf holen. Recht haben ist nicht zwingend Recht bekommen.

Du siehst ja schon hier im Forum, das geht tlw. bis zum Aufruf zur Selbstjustiz.

@Alberich:
Na ja ich weiß, die Schweiz ist ein wenig anders. Ein kollege von mir wohnt dort. Da zeigt der Nachbarn seinen Nachbar an, weil er am Wochenende die Wäsche draußen hängen hat und geht dann am Abend zu ihm Grillen ;-))
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 19:25   #23
Tim Kimm
 
 
Registriert seit: 14.12.2005
Beiträge: 222
Vorab: Das ist keine Rechtsberatung und bezieht sich auch nur rein spekulativ auf die Gesetzeslage in Deutschland.

Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Hallo Zusammen

Vieleicht weiss hier jemand wie es um das Gesetz steht illegale Taten zu fotografieren.

Mich nimmt es wunder, ob es illegal ist zB. jemanden bei einer illegalen tätigkeit zu fotografieren. Zb. bei einem Hausfriedensbruch in einem Garten fotografiert, oder ähnliches... Also keine Morde oder Vergewaltigung oder so was krasses...

Zum Beispiel ein Sprüher in Aktion zu fotografieren, wenn dann die Polizei kommen würde, hätte dann der Fotograf auch etwas ilegales getan? Wenn ja, was könnte dem Fotografen denn vorgeworfen werden und was könnten die Konsequenzen sein?

Wo ist die Grenze von "mitgegangen mitgefangen"?

Würde mich interessieren was Ihr dazu denkt!

Gruss Corri
Grundsätzlich ist nicht entscheidend was du fotografierst (es gibt ein paar Ausnahmen), sondern ob du dich beim Vorgang des Fotografierens strafbar machst bzw. vorher oder nachher strafbar gemacht hast, um an die Bilder zu kommen bzw. sie zu behalten.

Wenn du beispielsweise U-Bahnsprayer im Depot bei ihrer Arbeit fotografierst, begehst du wie sie Hausfriedensbruch (du bist ja auch im Depot). Dafür kannst du später belangt werden. Die Sprayer begehen ggf. weitere Delikte wie Sachbeschädigung.

Du kannst also für all deine Taten belangt werden, für deine Bilder eher nicht (wenn es sich nicht um eine der Ausnahmen dreht, die an sich schon einen Straftatsbestand erfüllen - z. B. von außen in fremde Schlafzimmer zu fotografieren).

Ob du deine Bilder "behalten" darfst, wenn du erwischt wirst, wäre dann noch mal eine andere Frage.

Zitat:
Zitat von sb69 Beitrag anzeigen
Kommt drauf an ob du zu den Sprayern mitgehörst. Im schlimmsten Fall würde die Polizei dich auffordern die Bilder zur Beweissicherung auszuhändigen,notfallls mit Gerichtsbeschluss.
Nein, die Zugehörigkeit zur Gruppe allein spielt keine Rolle, sondern immer das, was man selbst tut. Wer beispielsweise Schmiere steht, kann nicht dafür bestraft werden, dass sein Kollege einen Wachmann totgeschlagen hat, wohl aber für den Überfall/Einbruch an sich. Das ausgesprochene Strafmaß bildet hierbei letztlich die Gewichtung.

Zitat:
Zitat von Ackbar Beitrag anzeigen
Zunächst bin ich kein Anwalt und äußere nur meine Vermutungen zu dem Thema!

Ich denke, solange du dabei keine Straftat begehst (z.B. unbefugtes Betreten o.Ä.) und es nicht um eine anzeigepflichtige Straftat geht, sollte es für dich eigentlich keine Probleme geben. Allerdings ist natürlich fraglich, ob man dir glaubt, dass du nur zum Fotografieren da bist und selber nichts gemacht hast. Ich würde soetwas lieber nicht machen. Zum einen sehe ich keinen großen Reiz darin und man muss ja auch nicht unbedingt den Ärger suchen.
Das fasst es sehr gut zusammen. Je nach geplanter Straftat kann man sich beispielsweise auch selbst strafbar machen, wenn man nach Kenntniserlangung vor Ausübung diese nicht zur Anzeige bringt. Oder anders ausgedrückt: "Wenn du weißt, morgen soll wer ermordet werden, solltest du das umgehend zur Anzeige bringen, solange die Straftat noch abgewendet werden kann."

Zitat:
Zitat von tino79 Beitrag anzeigen
Da ich urbexe kann ich Dir was zum Hausfriedensbruch sagen. Und zwar hab ich da vor kurzem erst was gelesen, war aber auch eine Auslegung von nem Anwalt zu den Gesetzestexten, leider kenne ich die Quelle nicht mehr.

Und da ist es so dass jegliche vorherige Absprache gleich dazu führt, dass es kein Hausfriedensbruch mehr ist, sondern schwerer Hausfriedensbruch und auch für alle Beteiligten. Wenn Du Dich also mit nem Sprayer absprichst, den irgendwo zu fotografieren wo es Hausfriedensbruch wäre, dann bist Du mit dran wenn es Dir bewiesen werden kann.

Als Absprache zählt auch die Ankündigung in nem Forum, so nach dem Motto, ich geh da und da knippsen, wer will mit?
Dran ist man, wenn man selbst Hausfriedensbruch begeht. "Schwerer Hausfriedensbruch" wirkt sich dann ggf. erhöhend auf das Strafmaß aus.

Zitat:
Zitat von mrieglhofer Beitrag anzeigen
Also ich bin kein Jurist, nur kann ich deine Meinung trotzdem nicht teilen. Wäre m.E. nicht rechtskonform. Du kann ja strafrechtlich nur für etwas verurteilt werden, wenn du was Verbotenes tust.

Wenn ich in einem Forum so was lese und ich denke mir, das wäre was für die Zeitung/Homepage, kann ich da sicher fotografieren ohne Probleme zu kriegen. Ich darf halt selbst nichts illegales tun.
Auch wenn z.B. eine Sprayergruppe die Journialisten informiert, kann der Fotograf ohne Probleme teilnehmen. Das ist ja dann in dem Sinne keine Absprache. Absprache heißt ja, dass man mitmachen will.

Die Frage, und da gebe ich dir recht ist, das notfalls zu belegen. Wenn du aber z.B. einen Presseausweis hast, sollte das normal kein Problem geben. Noch dazu mußt als Journalist die Fotos nicht zwingend rausrücken.
Dito gab es gerade in Wien in der Sprayerszene einige Berichte in Magazinen, mit Fotos und Interviews.

Problematisch ist, wenn du nicht belegen kannst, dass du das im Auftrag oder für ein Medium gemacht hast. Rechtlich dürfte dir zwar nichts passieren, genauso wie einem Passanten, der interessiert dabeisteht, aber ich kann mir schon vorstellen, dass die Polizei gerne mal glaubt, dass die Teil der Gruppe bist. Klar gilt dann die Unschuldsvermutung, aber es kann Zores geben.
Nicht nachvollziehen kann ich, warum eine Person mit Presseausweis anders behandelt werden sollte, als eine ohne. Journalisten haben nicht mehr oder weniger Rechte als andere auch (was in Österreich ggf. anders sein mag).

Ob Bilder herausgegeben werden müssen, ist keine Frage, ob man einen Presseausweis hat, sondern dessen, was ggf. auf den Bildern zu sehen ist. Wenn der Verdacht besteht, dass die Bilder zur Aufklärung beitragen können, kann die Staatsgewalt durchaus die Beschlagnahmung veranlassen.
Tim Kimm ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 19:27   #24
alberich
 
 
Registriert seit: 25.08.2006
Ort: Anus Mundi
Beiträge: 4.384
Wenn schon Banksys "Gift Shop" genannt wird, sollte ein Klassiker nicht vergessen sein.
alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 19:35   #25
Dreamdancer77
 
 
Registriert seit: 27.06.2011
Ort: Zwenkau
Beiträge: 1.016
Die Seite hat grad Tante Google zu dem Thema ausgespuckt, hat zwar nichts mit dem Fotografieren, sondern dem Sprayen zu tun:

http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/kind.htm

oder

http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/uncool.htm

__________________
Gruß Mario

Demokratie ist, wenn sich zwei Wölfe und ein Schaf am Tag darüber unterhalten, was es am Abend zum Essen gibt. (Thomas Jefferson)
Flickr Alben

Geändert von Dreamdancer77 (03.09.2011 um 19:41 Uhr)
Dreamdancer77 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.09.2011, 20:07   #26
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
Zitat:
Zitat von Dreamdancer77 Beitrag anzeigen
Die Seite hat grad Tante Google zu dem Thema ausgespuckt, hat zwar nichts mit dem Fotografieren, sondern dem Sprayen zu tun:

http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/kind.htm

oder

http://www.anti-graffiti-rheinmain.de/uncool.htm

Das ist ein schlechter Witz oder??

Ich zitiere die erwähnte Homepage:
Erkennbare Hinweise auf Graffiti-Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen sind:

-Zeitschriften der Hip-Hop-Szene und spezielle Graffiti-Zeitschriften und -Literatur finden großes Interesse.
-Gebrauch von szenetypischen Ausdrücken.

etc..


hahaha oh man, was für ein Schwachsinn!

Eine Anti Grafitti homepage... Was es nicht alles gibt...
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 20:35   #27
TONI_B
 
 
Registriert seit: 13.12.2007
Ort: Ö; Deutsch-Wagram
Beiträge: 12.386
Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Das ist ein schlechter Witz oder?? ...
Das ist ein genau so guter oder schlechter Witz wie die Tatsache, dass Sprayer oftmals fremdes Eigentum beschädigen!

Bist du schon Hausbesitzer?
Hast du eine Garage mit einer hässlichen Betonmauer?
Was machst du, wenn ein freundlicher Typ die Wand nicht mit einem coolen Tag, sondern mit einem kitschigen röhrenden Hirsch (dürfte nicht so dein Geschmack sein) "verschönert"?
__________________
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 20:55   #28
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Presse hat 2 Vorteile:
1. Es gibt einen Quellenschutz und daher wirst du die Bilder nur auf gerichtliche Anordnung und auch dann nur in bestimmten Fällen rausrücken müssen
2. Wenn du eine Reportage machst, wird man dir weniger unterstellen, dass du was beigetragen hast.

Von dem abgesehen bist du nicht verpflichtet beobachtete Straftaten anzuzeigen. Du bist auch nicht verpflichtet zukünftigenStraftaten anzuzeigen. Du darfst nur aktiv nichts beitragen, was dem Täter hilft. Ausnahme Hilfeleistung und nAturlich Beamte wie oben geschrieben. Die Behauptungen sind einfach falsch. das gabs unter Hitler oder allenfalls in Ostdeutschland.

Geändert von mrieglhofer (03.09.2011 um 21:00 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 21:32   #29
corenight

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.11.2007
Ort: Aargau Schweiz
Beiträge: 507
Zitat:
Zitat von TONI_B Beitrag anzeigen
Das ist ein genau so guter oder schlechter Witz wie die Tatsache, dass Sprayer oftmals fremdes Eigentum beschädigen!

Bist du schon Hausbesitzer?
Hast du eine Garage mit einer hässlichen Betonmauer?
Was machst du, wenn ein freundlicher Typ die Wand nicht mit einem coolen Tag, sondern mit einem kitschigen röhrenden Hirsch (dürfte nicht so dein Geschmack sein) "verschönert"?
Sagt ja niemand dass ich ich es toll fände wenn mir das passieren würde!!
Sagt auch niemand dass ich sowas selber mache oder jemals gemacht habe!!
Und es sagt auch niemand das man alles schwarz weiss sehen muss!!

Ich persönlich finde ein illegales Grafitti auf ein Privates Einfamilienhaus geschmiert nicht fair und nicht tolerierbar.
Jedoch ein Grafitti das von einem gemacht wurde der sein Hobby versteht irgendwo in einer Unterführung oder an Zügen etc. finde ich persönlich toll...

man kann nicht einfach sagem es ist ganz allgemein voll hässlich oder voll daneben etc....

wer das macht, ist einfälltig, blind und ignorrant...
corenight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.09.2011, 21:51   #30
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Zitat:
Zitat von corenight Beitrag anzeigen
Jedoch ein Grafitti das von einem gemacht wurde der sein Hobby versteht irgendwo in einer Unterführung oder an Zügen etc. finde ich persönlich toll...
Da zahlt ja dann auch nicht der Einzelne für die entfernung, sondern alle Steuerzahler bzw. Bahnfahrer mit ständigen Fahrpreiserhöhungen.
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
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