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#11 |
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Bergneustadt
Beiträge: 268
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Ich habe mir das eben mal durchgelesen, was PayPal dazu schreibt.
Die glauben nicht unbedingt jeden Mist. Da muss der Käufer schon mit handfesten Beweisen kommen. Und der Verkäufer bekommt auf jeden Fall Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Fraglich ist nur, wie PayPal mit diesen Richtlinien in der Praxis umgeht. edit: Habe mir eben auch durchgelesen, was Du im ersten Thread dazu geschrieben hast. Mal ganz blöd gefragt: ist das USB-Kabel das der Käufer verwendet hat in Ordnung gewesen? Wenn die USB-Ports auf der Rückseite nicht mehr funzen, so kann das auch durch eine Stoß beim Transport stammen. Wenn dabei eine Leiterbahn oder Lötstelle bricht, die den Port mit Strom versorgt, dann geht halt da nix meht. Das dürfte die übrigen Ports dann jedoch nicht tangieren. Das kann natürlich auch passieren, wenn man den USB-Stecker zu rabiat einsteckt. Geändert von esdeebee (17.01.2008 um 23:22 Uhr) |
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#12 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
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Wo ist das Problem, als Kunde eine Kaufquittung aufzubewahren? Nichts für ungut, ich kämpfe jeden Tag damit, daß unsere Kunden nicht wissen, wann sie ihr Handy bezogen haben. Dann sucht man teilweise erst mal wie blöd im System, weil viele Kunden nur ungefähre Angaben machen können.
Knicken - lochten - abheften dauert eine Minute... . ![]() |
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#13 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Hannover
Beiträge: 646
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Zitat:
Ich maile schon seit Tagen mit ihm herum, kommen zu keinem technischen Ergebnis. Meine Frau und ich haben den alten Rechner täglich benutzt, bis zum Tage als ich ihn bei Ebay reingestellt habe. Er lief ohne Probleme. Verkaufe nicht kaputtes!!! Ich bin jedenfalls nicht bereit für irgendetwas aufzukommen. Habe mich denke ich bei Ebay richtig ausgedrückt (keine Gewährleistung oder Rücknahme), von Kaufbeleg war keine Rede. Außerdem bekomme ich erst 7 Tage nach Packetankunft die Auskunft eines Defektes... |
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#14 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@simply
Zitat:
1. Was nützt Gewährleistung, daß Ding hat doch zunächst funktioniert? 2. Mit dem Kaufbeleg beweist Du doch nicht nur wann, sondern auch WO Du was gekauft hast. Das dürfte dem Hersteller (= evtl. Garantie) eher egal sein als dem Händler (=Gewährleistung)?
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#15 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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geh zu Deiner Bank. Nimm ein Schreiben mit, in dem Du denen ausdrücklich untersagst, gutgeschriebenes Geld zurück zu buchen. Gib Deinem Sachbearbeiter das Schreiben. behalte eien Kopie davon. Sag denen, dass Du es ernst meinst.
Die Rechtsabteilung wird sich melden und Dir alles mögliche erzählen. Bleib hart, sag ihnen, das Du bei ihnen regress nimmst, falls sie es tun. Sie dürfen nicht zurückbuchen! Das ganze ist ein bischen kompliziert. vereinfacht: das sind eine ganze Menge unterschiedlicher Rechtsgrundlagen auf dem Weg des Geldes von Käufer über dessen Bank zu Deiner Bank zu Dir. Niemand - und schon gar nicht Deine Bank - dasrf Dir Geld einfach so wieder weg nehmen. Auch nicht PayPal!! Sowas nennt sich verbotene Eigenmacht. Ist deren Problem, wer meint einen Anspruch zu haben, kann Dich ja ordentlich in Anspruch nehmen und ggf verklagen. Aber einfach wieder in Dein portemonai zu greifen ist nicht zulässig. Für Interessierte: Das Zurückholen von Kredikartengutschriften, PayPal oder Überweisungen ist rechtlich etwas komplexer. Das führt bisweilen bei Banken zu Verwirrung und überraschender Ahnungslosigkeit. Denn: Zurückholen ist unzulässig, wenn das Geld gutgeschrieben ist. Grundsätzlich begründet die Gutschrift auf dem Konto ein abstraktes Schuldversprechen der Empfängerbank zugunsten des Überweisungsempfängers. Die Zahlungsverpflichtung wird damit auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt, sodass die Empfängerbank (das ist die Bank des Überweisungsempfängers) mit Einwendungen gegenüber dem Überweisungsempfänger ausgeschlossen ist. Ausnahmsweise wird ein Durchgriff in der Form eines Rückbuchungs- oder Stornorechts zugelassen, wenn es an einem wirksamen Überweisungsauftrag überhaupt fehlt. Das ist hier keinesfalls gegeben. Selbst wenn sich der Überweisende auf Geschäftsunfähigkeit beruft, begründet dies regelmäßig kein solches Durchgriffsrecht, da jedenfalls zwischen Empfängerbank und überweisender Bank ein verbindlicher Vertrag (Auftrag) vorliegt und das Bestehen eines gegenüber der überweisenden Bank verbindlichen Auftrags (des Überweisenden) nicht Geschäftsgrundlage des Auftrags ist, der der Empfängerbank von der überweisenden Bank erteilt wurde. Für Kreditkartenzahlung oder PayPal gilt nichts andres. |
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#16 | |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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Zitat:
2. Das Ding ist nur ein Beleg für den Kauf, also den der Gewährleistung zugrunde liegenden Vertrag. Kannst Du genauso mit Mutti beweisen, wenn die dabei war. Für eien freiwillige Garantie über Gewährleistung hinaus (zeitlich oder quantitativ), kann so ein Ding zur Voraussetzung gemacht werdebn, wenn das wirksam in den Garantiebedingungen festgelegt wurde. |
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#17 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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@simply black
Zitat:
Bei Lastschriften müssen Sie zurückbuchen und Schecks können auch noch platzen, wenn sie schon gebucht sind. Das Ganze nennt sich Obligo und bedeutet nichts anders als "vorbehaltlich Geldeingang". Die Dinger werden nämlich im Voraus gutgeschrieben. Deswegen lassen Banken Neukunden auch nicht unbeschränkt über eingezogene Lastschriften verfügen. Würden Deine Ausführungen zutreffen, könnten sie das ja risikolos tun. Auch den Begriff der "Scheckreiterei" gäbe es gar nicht... ![]()
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben Geändert von Sonnenkind (18.01.2008 um 00:44 Uhr) |
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#18 | |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Zitat:
zu 2.) Okay, das der Hersteller die Garantiebedingungen frei gestaltet und daher an Voraussetzungen knüpfen kann ist einleuchtend, danke!
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#19 |
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
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dreht sich die Beweislast um, mehr nicht. Immer noch haftet der Vk für alles, was nicht Beschädigung ist oder "normaler Verschleiß bei sachgerechter Nutzung" also Mangel oder Fehler. Nur Du mußt die Ursache beweisen. Kein Problem, passiert tagtäglich mit Erfolg.
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#20 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Ja, natürlich. Die Bestätigung des Verkäufers, daß das Teil völlig in Ordnung war, wird dem Händler wohl nicht bekannt. Er sagt ja, da war nix.
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