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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Heikles Thema: Firmennamen in Domains
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Alt 05.02.2004, 09:16   #11
nowhereman

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 31.01.2004
Ort: CH-4500 Solothurn
Beiträge: 92
ich werde mich zur sicherheit noch von einem rechtsverdreher beraten lassen, aber eure argumentationen sind schon stichhaltig und ärger will ich deswegen auch nicht, das forum war auch nicht umbedingt sehr gut besucht, hatte aber schon seine stambesucher.

wie sieht es eigentlich mit produktenamen aus? dürfte ich beispielsweise den domainnamen www.a1-forum.ch verwenden ??

@Baschtl

der namen nikon ist in der schweiz geschützt, er ist auch im handelsregister eigetragen:
http://www.hrazh.ch/cgi-bin/fnrGet.c...0&shab=0000000

nun, wir in der schweiz sind eben diesbezüglich noch ein entwicklungsland, bei uns ist es sehr schwer, mit grossen firmen eine einigung zu erziehlen. ich habe auch noch ein anderes forum, das unter www.mobile-forum.ch zu finden ist und handelt von mobiler datenkommunikation und dort wollten wir die drei grössten schweizer mobilfunkanbieter für uns gewinnen um werbung zu schalten usw., aber keiner hatte ein interesse. wir wären auch bereit gewesen, produkte der firma im detail vorzustellen und für sie zu werben. jedoch haben wir von einem anbieter, wo ich selbst arbeite, ein absage bekommen und von den anderen zwei anbieter nicht mal eine reaktion.
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gruss
nowhereman
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meine private gallery (ist auf meinem eigenen server, kann daher mangels gutem upload etwas langsam sein)
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Alt 05.02.2004, 09:18   #12
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
Hey Nowhereman,

gemäß den mir vorliegenden Infos ist "A1" zu kurz, um geschützt zu werden. Die Grenze liegt wohl bei mindestens 3 Zeichen, aus denen der Name bestehen muß. Anders sieht es wiederum bei der Typenbezeichnung "Dimage A1" aus - da sollte man ebenfalls die Finger von lassen.

Dat Ei
__________________


"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2004, 09:56   #13
Basti
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 10.025
Ausserdem kann es sich ja auch um die Autobahn A1 handeln **lol**


@nowhereman:
Die Lösung sich einen anderen Domainnamen zu suchen dürfte für dich auf alle Fälle die leichteste Lösung sein mit dem wenigsten Ärger! Ich kann die Situation in der Schweiz nicht einschätzen, handelt der Anwalt im Auftrag von Nikon?


Basti
Basti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2004, 10:24   #14
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von nowhereman
das sie die domain kriegen.
Oben schreibst Du aber, dass sie die Domain gelöscht haben wollen. Das ist was anderes. Dann solltest Du den Begriff "Marke" nicht gleichsetzen mit einer eingetragenen Marke. Eine Marke ist zunächst unabhängig von einer Eintragung. Es kommt lediglich darauf an, wie die beteiligten Kreise einen Begriff einordnen. Und wenn A1 von den beteiligten Kreisen mit der entsprechenden Kamera von Minolta identifiziert wird, dann braucht es zum Schutz keine Eintragung. Die Schutzwürdigkeit ergibt sich allein aus dem Wettbewerbsrecht. Die eingetragene Marke bietet lediglich einen zusätzlichen Schutz. Das ist in der Schweiz und in der BRD ungefähr gleich, lediglich die Verfahren sind etwas anders.

Was Du mit der Domain machst, ist eine ganz einfache Kiste: Du setzt Dich auf die Leistungen von Nikon drauf, möchtest davon profitieren (egal ob für Ehre oder Geld), ohne zumindest mal gefragt zu haben, das Eigentum eines anderen nutzen zu dürfen. Dann bist Du eingeschnappt, weil sie Deine Idee nicht so toll finden, und erwartest dann noch allen Ernstes, dass Nikon ein Interesse hätte, sich mit Dir zu einigen? Ich an Deiner Stelle wäre heilfroh, wenn es Nikon bei der anwaltlichen Aufforderung beliesse.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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Glenroses Kentucky Stinger
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Alt 05.02.2004, 11:07   #15
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Hallo Martin!

Du hast Glück so nen netten Anwalt kennen zu lernen!

Üblicherweise kommt sofort ne Abmahnung mit einem Streitwert von 50.000 €

Gibt ganze Kanzleien die leben gut davon.

Tu umgehend was die wollen und bedanke Dich artig.

Ohne Dir nahe treten zu wollen: Wie kann man nur so blxx sein!

Sorry!

http://www.domain-recht.de/recht/
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Alt 05.02.2004, 11:54   #16
Basti
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 10.025
Hy Joki,

ohne dir jetzt nahetreten zu wollen, es geht um eine .ch Domain. Danke für deinen recht ausführlichen Link, der behandelt aber ganz klar nur .de Domains ;-)


Basti
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Alt 05.02.2004, 11:57   #17
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von joki
sofort ne Abmahnung[/url]
Das ist Unsinn und hat einen ganz anderen bundesrepublikanischen Hintergrund. Den Firmen geht es darum, ihre Marke sauber zu halten und nicht darum, Fotoamateure oder Kleinverdiener abzuzocken. Die von Dir angesprochene Art der Abmahnung kann jeder auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Anwalt platt bügeln.
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Alt 05.02.2004, 12:24   #18
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Hallo Basti,

ohne das hier zum Lieblingsthema der deutschen ausarten zu lassen:
Auch in der Schwizz gilt, ich nehme an ein ähnliches und darauf basierendes, Urheberrrecht.
(Ich gehe davon aus das Nikon weltweit geschützt ist)
Die Seite ist auch nur als Hilfestellung für die neue Namenswahl gedacht.

Für diejenigen die Schweizer Recht mal nachlesen wollen:
http://www.advokatur.ch/domain.html
Habe mal .ch gegoogelt.

Ich bin da jedenfalls vorsichtig weil ich es nicht mit nem Internationalen Konzern aufnehmen möchte! Auch wenn die Experten hier wissen das Ihr Anwalt so ne Klage klar abwehren wird und die Geld genug für den Rechtsverdreher und die Gerichtskosten haben.

Das Ergebnis Ihrer Recherche über smdNet:
Auftragsnummer Suchanfrage Bestände Datum
221559 MAR = 'nikon' AND CLA IN '1-45' T*DE (12), T*IR*DE (0), T*EU (10) 05.02.2004 11:28
Update Status zum Zeitpunkt der Recherche
Datenbank Stand eingetragene Marken Stand angemeldete Marken Stand schutzversagte Marken
DE 30.01.2004 12.12.2003 30.01.2004
EU 27.01.2004 30.01.2004 30.01.2004
IR 30.01.2004 * *


Nummer der Verfeinerung Typ der Verfeinerung Bestände Datum
1 Trefferauswahl T*DE (12), T*IR*DE (0), T*EU (10) 05.02.2004 11:28
Update Status zum Zeitpunkt der Verfeinerung
Datenbank Stand eingetragene Marken Stand angemeldete Marken Stand schutzversagte Marken
DE 30.01.2004 12.12.2003 30.01.2004
EU 27.01.2004 30.01.2004 30.01.2004
IR 30.01.2004 * *


Nr Treffer Markentext/Übersetzung Klasse/n
1 NIKON NIKON 9-11
2 NIKON Nikon <FIG> 37
3 NIKON Nikon L35 AF <FIG> 9
4 NIKON Nikon DTM-1 <FIG> 9
5 NIKON Nikon Defocus Image Control 9
6 NIKON Nikon SPORTSTAR <FIG> 9
7 NIKON Nikon COOLSCAN <FIG> 9
8 NIKON NIKON F <FIG> 9, 16, 28
9 NIKON NIKON VIBRATION REDUCTION SYSTEM 9
10 NIKON MarNiKon <FIG> 42
11 NIKON Nikon HYPER IMAGER <FIG> 9
12 NIKON Nikon <FIG> 9-11
13 NIKON NIKON MOVING 9
14 NIKON NIKON ZEN 9
15 NIKON NIKON CLASSIC 9
16 NIKON Nikon Lite·Touch <FIG> 9
17 NIKON Nikon Pop 9
18 NIKON Nikon <FIG> 7, 9, 10
19 NIKON Nikon ECC 9
20 NIKON NIKON REFRACT-KERATOMETER 9, 10
21 NIKON Nikon FotoShare 40, 42
22 NIKON NIKON 6, 7, 9-11, 14, 16, 18, 25, 26, 37, 40, 41
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2004, 12:40   #19
enjoy
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-38855 Wernigerode
Beiträge: 1.056
also in der rechtssprechung hat sich nun schon seit jahren folgendes durchgesetzt: markenrecht geht vor domainrecht!
wenn nikon es will, ist deine chance die domain zu behalten gleich null. wenn dir die sache allerdings wirklich am herzen liegt, würde ich auf jeden fall einen netten brief an die marketingabteilung von nikon schreiben. denn wenn die marketing abteilung deine idee gut findet, geben die eventuell grünes licht für dich bei der rechtsabteilung von nikon.

es kann nämlich durchaus möglich sein, dass nikon gar nichts von der ganzen sache mit dir weiss - dafür gibt es einen einfachen grund. fast alle firmen die eine oder mehrere marken haben, werden von einem markenanwalt betreut. hier wird im vorfeld per vertrag festgelegt worum sich der anwalt alles zu kümmern hat. in der regel erledigt so ein markenanwalt 90% der arbeit ohne seinen klient darüber zu informieren, denn es ist sein job, dem klient den täglich kleinkram und stress bezüglich irgendwelcher markenrechtlicher probleme vom hals zu halten.
das schreiben an dich ist für den anwalt quasi alltägliches kleingeschäft. die wahrscheinlichkeit, dass er nikon konkret über deinen fall informiert hat, ist mehr als gering.
enjoy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.02.2004, 13:16   #20
nowhereman

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 31.01.2004
Ort: CH-4500 Solothurn
Beiträge: 92
ehrlich gesagt ist mir der ganze aufwand auch zu gross, der marketingabteilung einen netten brief zu schreiben und so wichtig ist mir die domain auch nicht, das ich da bis zum letzten darum kämpfen würde. das forum war sowieso erst noch im aufbau.

was mich eher ärgert ist, das ich den vollen preis für die domain zahlen muss und diese nicht mal ein halbes jahr alt ist. ich werde sie auch per sofort kündigen und klein beigeben.
__________________
gruss
nowhereman
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