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Alt 01.03.2007, 15:11   #11
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
Wenn einer bei einer öffentlichen Veranstaltung in einer Gruppe von Menschen abgebildet wird, hat er - glaube ich - keinen besonderen Schutz im Sinne von Recht aufs eigene Bild o.ä.. Die Künstlerin ist eine 'öffentliche Person' und darf damit vermutlich auch abgebildet werden. Das sind aber Sorgen, die man evtl. ausdrücklich an den verlag abgeben kann/sollte.

Die Profis leiden sicher unterm dem, was uns Amateure freut, aber ob nun ein profi beauftragt worden wäre, Konzertfotos aufzunehmen bzw. in meinem Fall ein Profi samt Studio bezahlt worden wäre, um ein Puzzle zu fotografieren? Dann wäre halt ein Bild aus einer komerziell verfügbaren Fotosammlung genommen worden, oder?

Wenn ich z.B. GPO recht verstehe, schadeet es Ihm - verständlicher Weise - wenn Amateure Aufträge für Sach-/Werbefotografie oder für Events übernehmen.

Grüße
Jan
__________________
_FC___D7_
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Alt 01.03.2007, 15:50   #12
Mikosch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
Huhu!

Neue Mail mit etwa folgendem Inhalt: Schicken Sie mir mal heute schon die Bilder als JPEG und eine Rechnung brauch ich erst dann wenn das Buch erschienen ist ...
Ob die Sängerin mit der VÖ einverstanden ist weiss sie noch nicht.



Sollte ich die Bilder tatsächlich OHNE jede Sicherheit oder von mir aus auch Anzahlung einfach rausrücken???
Mikosch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 15:53   #13
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
Beiträge: 3.368
Hallo,

man kann sich ja heutzutage schon glücklich schätzen, wenn überhaupt Geld angeboten wird. Ich hatte letztens eine Anfrage einer Agentur, die gerade eine CD eines ihrer Comedy-Stars produziert. Die wollten eins meiner Bilder für's CD-Booklet verwenden und haben freundlich angefragt, ob sie das gegen Namensnennung machen dürfen.
Da es jetzt kein völlig unbekannter Künstler war (wenn auch kein Topstar), habe ich freundlich zurückgeschrieben, dass sie das gegen 50 € und Belegexemplar gerne machen können. Das Ergebnis war, dass ich nie wieder was gehört habe.
Ich hätte mein Bild zwar enorm gerne in so einem Booklet gesehen, aber komplett verschenken muss man sich deswegen ja nicht. Und irgendwie muss man ja auch an die "Kollegen" denken, die mit solchen Sachen ihr Geld verdienen müssen und durch solche Aktionen mit Fanbildern vom Markt verdrängt werden.
__________________
~ Homepage
~ kultur.photo
~ Schau mal rein
Roland_Deschain ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 15:59   #14
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
Ich habe meine Bilder per mail verschickt und dann die Rechnung per Post, bei mir hat es 3x geklappt.
Jan
__________________
_FC___D7_
Jan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 16:02   #15
-TM-
 
 
Registriert seit: 05.06.2005
Ort: Netphen
Beiträge: 2.442
Auf was muß man denn bei der Rechnungsstellung überhaupt achten?
Muß man als Amateur MwSt deklarieren? Welche Formulierungen sind wichtig?
So ein Musterformular für den Fall der Fälle wäre echt klasse!
__________________
Gruß, Tobias
-TM- ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 01.03.2007, 16:04   #16
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von Mikosch Beitrag anzeigen
Sollte ich die Bilder tatsächlich OHNE jede Sicherheit oder von mir aus auch Anzahlung einfach rausrücken???
Wenn du mit dem Deal ansonsten einverstanden bist: ja. Wenn es Probleme geben sollte, musst du zwar dem Geld hinterher rennen, aber hast das Recht natürlich auf deiner Seite.

Ich habe damals auch etwas auf mein Geld gewartet, aber es kam.

Wichtiger als den Zahlungszeitpunkt finde ich aber abzuklären, was genau die mit den Bildern vorhaben.

EDIT: die "Rechnung" habe ich ganz formlos gemacht, so ungefähr: ich bitte für die Nutzung eines Fotos für xy um Zahlung von xy auf Konto xy (ggf. Frist setzen). Mwst. usw. kann dir egal sein.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 16:09   #17
Mikosch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.11.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1.736
Hallo!

Hier mal die Zusammenfassung die die Dame so auch bestätigt hat:

- Bestandteil der Vereinbarung: 2 Bilder von Klee gemäß des Anhanges
- exclusive Verwendung der Bilder NUR in diesem Buch mit gewährleisteter Nutzung für Presse- und Werbezwecke NUR im Zusammenhang mit diesem Buch
- namentliche Nennung
- ein Freiexemplar
- Bildhonorar für beide Pics zusammen 65,-EUR

Ich denke das ist OK so?!?!

Zum Thema Rechnung habe ich in einem älteren Thread das hier gefunden:

Zitat:
Zitat von ulrich matthey Beitrag anzeigen
Ich habe gerade sowieso mit meiner Steuerberaterin telefoniert und danach gefragt. Folgendes Ergebnis:

Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen.

Was drin sein muss:

- Name

- vollständige Anschrift

- Rechnungsdatum

- eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein

- Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen)

- Natürlich der Rechnungsbetrag

Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.
Mikosch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 16:12   #18
Jan
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Erkrath bei Köln
Beiträge: 7.446
Keine MwSt., ich habe es so formuliert:

Zitat:
Rechnung Nr. 07/02

Lizenz zur Nutzung meines Fotos Puzzled für eine Informationsbroschüre (einmalige Druckauflage) und den Internetauftritt der Firma xxxxx in den nächsten 2 Jahren.
Bilddaten bereits per email geliefert: 100,- €

Wie besprochen, bitte ich um kostenlose Zusendung (mindestens) eines Exemplars der Broschüre.

Mit freundlichen Grüßen
Drüber steht meine Adresse und die Adresse meines ''Kunden', als Fußzeile Bankverbindung und Steuernummer.

Ich denke, wenn die Überweisung an mein Konto kommt, belegt dass, das die Bedingungen gelesen wurden.

Übrigens habe ich erst 2x erfolgreich Geld bekommen, beim 3. Bild geht die Rechnung erst morgen raus, aber ich erwarte keine Probleme (freundlicher email-Kontakt, einmal auch per Tel.).

Grüße
Jan
__________________
_FC___D7_
Jan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2007, 16:13   #19
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von -TM- Beitrag anzeigen
Auf was muß man denn bei der Rechnungsstellung überhaupt achten?
Muß man als Amateur MwSt deklarieren? Welche Formulierungen sind wichtig?
So ein Musterformular für den Fall der Fälle wäre echt klasse!
Soweit ich weiß, darfst Du als Nichtgewerbetreibender keine MwSt ausweisen.
Ich hatte was in der Art geschrieben, genauen Wortlaut könnte ich zu Hause nachschauen:
einmaliges Nutzungsrecht für [Verwendungszweck], sonstige Vereinbarungen, Frist für Zahlung.
Es gibt in Ecel einen Vordruck, den habe ich etwas abgewandelt und als PDF zugeschickt.
Hat bei mir jedenfalls so anstandslos geklappt.

Ich kann diesen "Mustervertrag" auch mal hier zeigen.
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
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