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Registriert seit: 10.09.2003
Ort: A-5500 Bischofshofen
Beiträge: 8
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Bei welchen "Mängeln" ist die Garantie wirksam?
Hallo!
ich bin froh euch wieder gefunden zu haben, war im alten Forum auch schon lange dabei (glaube Frühjahr 2002). Habe zwar selten etwas geschrieben, aber viel mitgelesen und natürlich dementsprechend viel auch gelernt. Das Warum hat mich natürlich auch beschäftigt, aber ich habe diesbezüglich schon einige Themen durchgelesen und was ich erfahren habe genügt mir eigentlich. Auf jedenfall wünsch ich uns allen einen erfolgreichen Neubeginn. ![]() Jetzt aber zum Thema! Ich bin noch Besitzer der normalen D7 und im Dezember läuft die vom Händler gewährte Garantie ab. Durch Panoramaaufnahmen ist mir ein Schärfegefälle in den Bildern aufgefallen. Am rechten Bildrand sind die Aufnahme scharf, zum linken Rand hin nimmt die Schärfe jedoch ab. Ist das normal/in Ordnung oder handelt es sich um einen Mangel? ![]() Weiters hat die Kamera noch so die bekannten kleinen Leiden wie: verrutschender Zoomring, lockere Gegenlichtblende (rastet nicht mehr ein) und die Augenmuschel ist auch kaput. Kann ich da für irgend etwas Garantieansprüche geltend machen? Ich kenn mich da leider nicht so gut aus ![]() Danke
__________________
Gruß StefanL |
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