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#11 | |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Zitat:
zunächst ist es nur eine Möglichkeit, es gibt noch viele andere. Nur, weil es für aussenstehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist, muss es noch lange nicht aus einer negativen Motivation heraus kommen. Auch für den Verkäufer kann eine Originalrechnung der Nachweis des gutgläubigen Erwerbs sein, um ein zweites Beispiel zu nennen. Ich bestelle oft mehrere Artikel auf eine Rechnung. Und dann gebe ich das Original auch nicht her, solange ich den Erwerbsnachweis für die anderen Artikel brauche. Und so kann man die Liste endlos fortsetzen.....
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen... Make Labskaus great again! Glenroses Kentucky Stinger
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#12 | ||
Registriert seit: 27.10.2004
Ort: D-40723 Hilden
Beiträge: 104
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Zitat:
da gebe ich Dir auch wieder recht. Solange man nur Informationsbruchteile erzählt bekommt, kann man einen Sachverhalt sowieso nicht richtig würdigen. Trotzdem ist es schon ein bisschen merkwürdig, wenn sich der Verkäufer zu einer solchen Frage nicht äußert. Grüße Oliver |
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