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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Provokativer Ansatz: Recht auf eigenes Spiegelbild?
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Alt 28.06.2020, 19:44   #1
chefboss
 
 
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.410
Kommt darauf an, welchen Model Release Vertrag du mit dir abgeschlossen hast.
Es ist ja kein Offizialdelikt, so erübrigt sich ohne Klage deinerseits die Frage.
__________________
http://www.chefbossfoto.com

Geändert von chefboss (28.06.2020 um 19:47 Uhr)
chefboss ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.06.2020, 20:04   #2
hpike
 
 
Registriert seit: 12.07.2005
Beiträge: 16.214
So wie du es benutzt, heißt es eigentlich "Gilt das Recht aufs eigene Bild.....". Giltet kenne ich nicht.
__________________
Gruß Guido
A-Mount lebt!
Es kommt anders wenn man denkt.
hpike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2020, 20:34   #3
minfox
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 3.173
Zitat:
Zitat von MakiSG Beitrag anzeigen
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch?
Kindergartensprache: Das gildet nicht
minfox ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2020, 02:25   #4
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
@Milo: Ist Deine Frage ernst gemeint?
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2020, 15:15   #5
nex69
 
 
Registriert seit: 04.12.2016
Beiträge: 6.733
Zitat:
Zitat von MakiSG Beitrag anzeigen
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch?
Ja. Das gibt es im Deutschen nicht.
nex69 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 30.06.2020, 15:36   #6
patent_uck
 
 
Registriert seit: 15.11.2005
Ort: Uckendorf
Beiträge: 21
Zurück zur ursprünglichen Frage: (nach deutschem Recht): Eine Einwilligung zur Veröffentlichung einer Abbildung ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Abbildung muss daher nicht naturgetreu sein, um deren Veröffentlichung rechtswidrig zu machen. Selbstverständlich führt eine spiegelverkehrte Abbildung ebenso wie eine gewisse Verfremdung per Nachbearbeitung nicht aus dem Verbotstatbestand heraus, solange die Erkennbarkeit der abgebildeten Person - und sei es aus den Begleitumständen(!) - gegeben ist.
patent_uck ist offline   Mit Zitat antworten
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