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#11 | |
Registriert seit: 05.12.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 6.404
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Zitat:
So du denn Garantie hast. Anders sieht es mit der gesetzlichen Gewährleistung -- mit Beweisslastumkehr nach 6 Monaten - aus.
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![]() Es ist ganz einfach, negative Kritik positiv und motivierend klingen zu lassen. "Schönes Bild" reicht. |
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#12 |
Registriert seit: 14.01.2012
Ort: Landshut
Beiträge: 247
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Ich würde beides probieren, Garantie bei Sony und Gewährleistung beim Händler.
Vor 1,5 Jahren ist bei meiner A65, damals 23 Monate alt das Mikrofon nicht mehr gagangen, nur gerauscht. Kann man nachlesen, passiert sehr vielen ohne Fremdeinwirkung. Habe Sony angeschrieben, kam lapidar zurück: nein, das ist Abnutzung. Habe den Händler angeschrieben, der hat zugestimmt und es wurde von Geissler kostenlos repariert, nicht mal Porto habe ich zahlen müssen. Gute Chancen hat man immer, wenn das Problem bekannt ist, leider scheint das nicht bekannt zu sein. Aber zwei Versuche ist es immer wert, es kommt auch auf die Tagesform des Mitarbeiters an, der das bekommt und bearbeitet. Gruß Martin |
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