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#1 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 518
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Ok, also packt man das alles in die AGB's. Das wollte ich hören :-)
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=> Meine Bilder |
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#2 |
Registriert seit: 01.11.2005
Ort: Rauenberg
Beiträge: 329
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Ohne das in den AGB stehen zu haben, müsstest du gemäß § 281 BGB Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht erbrachter Leistung leisten.
Für deine AGB müsstest du insbesondere die §§ 308 und 309 BGB beachten. "Just my 2 cents" (Ich hab im Studium nur nebenbei Privatrecht ![]()
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It's not a trick, it's an alpha. |
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#3 |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin,
na ja...dann haben wir ja wieder einen "rechtsverdreher" onBoard dabei ![]() denn ich wollte gerade sagen... man kann "nicht alles in den AGBs verstecken"... das wäre ja noch schöner! und als "Geschäftsmann" sollte man auch an die Gleichheit der Partner denken sonst... bist du ganz schnell den geliebten Job wieder los!!! die Fotobranche ist voll von solchen halbseidenen möchtegernen ![]() Mfg gpo |
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#4 | |
Themenersteller
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 518
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Zitat:
auf solch eine Antwort von dir habe ich nur gewartet :-) ![]() Übrigens, hier ein Ausschnitt aus gültige AGB's. Und genau darum ging es und sonst um nichts !!!! IV. Haftung 1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
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=> Meine Bilder Geändert von Mythen (15.07.2008 um 07:14 Uhr) |
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#5 | |
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
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Zitat:
Auch ich habe auf eine Antwort von GPO gewartet. Hättest Du den 2 "Smiley" weggelassen hätte das den Kern getroffen. Das Selbstständig machen ist etwas mehr als Gewerbe anmelden und mit AGB alles ausschließen. Also verwerfe die gutgemeinten Tips nicht einfach sondern denke mal darüber nach. Ich empfehle Dir unbedingt VOR Aufnahme des Gewerbes einen Kursus für Existensgründer zu besuchen. IHK, HWK oder auch VHS bieten so etwas an. Mit der Nebentätigkeit setzt Du unter Umständen Deine gesamte wirtschaftliche Existenz auf´s Spiel... |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Aschaffenburg
Beiträge: 518
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Ich wollte hier keinen falschen Eindruck von mir erwecken. Ich nehme dieses Thema sehr ernst. Ich bin bestimmt nicht der Typ "Na dann mach ich mal ein paar Fotos und schau mal ob die auch was werden. Wenn nicht auch nicht so schlimm" :-) Ich würde mich ehr als Perfektionist (was auch nicht immer gut ist) bezeichnen.
Ich habe bei solchen Aufgaben IMMER 2 Kameras, mind. 2 Akkus pro Kamera und mehrere kleine (1GB) Speicherkarten dabei. Ich bin hier vom "worst case" ausgegangen. Beispiel: Ausgerechnet die Speicherkarte weißt einen defekt auf, auf dem die Ringübergabe stattgefunden hat. Ich weiß, dass so etwas selten vorkommt, kann aber passieren. Und darauf wollte ich hinaus. Ich hätte diese Panne selbst als "Profi" nicht verhindern können. Was die anderen Tipps angehen, vielen Dank dafür. Ich hatte diese Woche mehrere Termine und Telefongespräche (Steuerberater, Gemeinde und Finanzamt, Handwerkskammer und Berufsgenossenschaft). Es ist sicherlich kein unüberlegter Schritt von mir. Euer Stefan
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#7 |
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
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Moin,
also dann will ich nochmal... ich lasse mal die rechtlichen Geschichten...außen vor, das müssen die Juristen klären... ....will aber nochmal einhaken wo der Pudel begraben liegt! Ausbildung/Lehre...geregelt? alle beschweren sich in Deutschland wegen dieser "Abartigkeiten"... abgeschafft hat man den handwerklichen Lehrberuf Fotograf... ersatzlos gestrichen die "eingefahrenen Bedingungen" ja...darüber bin ich stinksauer, denn die "neuen Methoden" sind mittlerweile das allerletzte!!!(gemeint ist hier nicht der T:O ![]() alle meinen einen "Bezahljob" zu machen ist einfach....klar ist es auch , wenn man kann, nur es kann kaum einer, kalkulieren kann keiner weil die kaufmännische Vorbildung fehlt, Hardware kaufen kann auch keiner, man holt sich Forentips...wieviel Wattsekunden sind...blablabla insgesamt ist damit ein viel höhres Risiko für Fotografen entstanden als ihnen lieb ist!!! ...denn wie will man eigentlich bei einer Hochzeit...."kreativität" verkaufen??? wenn man nicht in der Lage ist das zu definieren??? alle lachen über die "blöden Hochzeitsfotografen"(der früheren zeit), die für Preis X die Summe von Y-Bildern im Format Z anbietet....nur das war eine Nummer....an die sich auch die Brautleute halten konnten!!! will damit sagen, es ist eben nicht alles schlecht...was früher geregelt war!!! heute und sehr gut nachzulesen im DSLR F..... wird gemeint mit der Hardware von N, oder C oder S.... und den tollen Möglichkeiten der EBV...wird sich alles rausreißen??? dann lest mal die Nachlese bei solchen Threads, was alles "voll in Planung in die Hose ging" ![]() es ist nicht nur der zweite Body, es kann auch die Lieblingsscherbe sein die klemmt, und ich hatte mal das Vergnügen bei einem Job...3x hintereinander eine 800DM teure Blitzröhre zu schlachten.. ![]() Hauptproblem aber der Preis!!! wenn jahrelang sich ein guter Durchschnitt von 1.500-2.000 durchgesetzt haben... werden Newcomer mit 500Piepen irgendwann....ausrutschen und "Blumenstrauß und volle Card".... den würde ich nächsten Tag locker mit meiner Tochter und ihrem Freund ...nachstellen ein wenig unscharf und in PS hingebogen ![]() Mfg gpo |
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#8 |
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
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Dann drücke ich Dir mal alle Daumen oder besser alle Auslöser
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#9 |
Registriert seit: 08.09.2003
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Beiträge: 18.423
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So einfach ist es nicht, denn Du kannst Deine AGB auch insgesamt aushebeln, wenn Du zuviel und in der Kombination einzelner Regularien zu "knebelnde" AGB formulierst.
Bei Deinem Vorschlag "gültiger" AGB, der seinen Ursprung in der analogen Zeit hat, müssten wir uns darüber unterhalten, was im digitalen Zeitalter grob fahrlässig ist. Früher konnte man den defekten Verschluß erst nach der Entwicklung erkennen. Heute kann man die Bilder unmittelbar kontrollieren. Eine Speicherkarte kann immer einen Defekt haben, aber heute müsste man ihn schnell erkennen können, und eine Ersatzkarte kann man heute auch zumuten. Eine ganze Reihe von Bildern unterbelichtet und nicht gemerkt? Hättest Du vielleicht am Display/ Histogramm erkennen müssen. Also wenn Du nicht ein Mindestmaß an Sorgfalt entwickelst (und Dein: "Das wollte ich hören", hört sich nicht danach an), könntest Du im Einzelfall als Gewerbetreibender bei einem Amtsgericht gehörig auf die Nase fallen. Neben den AGB, die in ihrer Gesamtheit standhalten müssen, kommt es dann auch noch darauf an, welche Leistung vereinbart ist. Ist fotografieren Deine Leistung, oder sind es die Bilder? Je nach angebotener Leistung gehen dann Teile der AGB ins Leere. Ein Gewerbe anmelden ist kein Problem, aber man muss auch ein paar Regeln lernen - genau wie beim Führerschein. Und da Du vermutlich der Hwk zugeschlagen wirst, informiere Dich doch einfach mal über deren Seminarangebot. Allerspätestens wenn Dein Leistungsnehmer auch ein Gewerbetreibender ist, betrittst Du eine ganz andere Welt! Und im Sinne von gpo noch eine Ergänzung: Ein Kunde ist kein Feind, gegen den man sich einigelt und von vornherein in Verteidigungsstellung geht ![]()
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#10 |
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