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Alt 24.02.2008, 13:18   #6
Irmi
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.239
ich denke mal, das es das schriftlich festgehaltene Datum der Rechnungsstellung ist.
Das Auslieferungsdatum wird wahrscheinlich nicht mehr nachweisbar sein.
Aber entschuldige bitte meine Ausdrucksweise, aber wie kann man denn nur so d**f sein, so lange zu warten. Bei mir lief auch jetzt Ende Feb. die 2 jährige Gewährleistung aus, daher habe ich Anfang Februar bei meinem Lieferanten nachgefragt, ob ich die Kamera direkt zu Runtime schicken soll, oder erst zu ihm. Die Antwort, direkt zu Runtime oder Ersatz des Wertes. Ich hab mich für die zweite Lösung entschieden.

ICh fürchte mal, daß Du damit keine Ansprüche mehr hast.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f to / meine Glerie hier / I.M.A lerei
Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation
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