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#15 |
Registriert seit: 08.01.2004
Ort: D-72810 Gomaringen
Beiträge: 63
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1. wer Umlaut-Domains registrieren will,
kann das bereits jetzt (!) schon tun bei www.hosteurope.de und bei 1+1 . Die Zuteilung erfolgt zum 1.3.04 2. Zum Thema Markenrecht und Umlautdomains gibts fachkundige Infos bei www.sedo.de 3. Das Markenrecht in Verbindung mit dem UWG definiert ganz klar, dass, wer schon eine "zerlegte" Domain hat zB oeger.de, auch Anspruch auf öger.de hat. Der Anspruch ist einklagbar, insbesondere dann, wenn die Umlautdomain zur Täuschung im Geschäftsverkehr verwendet wird. gomaringer grüßles der gomaringer . |
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