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#11 |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Würde ich nicht mehr machen, denn das hat er wohl schon versucht.
Da gehört eine knallhart formulierte E-Mail an den VK mit Termin für die Rückerstattung des Geldes, ansonsten gerichtliche Schritte androhen und nötigenfalls auch durchführen. Und bitte eine Info an ebay!!! Wie hast du denn bezahlt? Per Paypal wäre natürlich gut, denn dann könnte man was machen. Ansonsten wirst du sehen, dass die Kamera absoluter Schrott ist, mit diesen beiden Macken und nicht zu gebrauchen. Die Reparatur bei Runtime wird kostenmäßig auch eher sehr hoch ausfallen.
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#12 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Hademar trifft mal wieder den Nagel auf den Kopf - diesmal aber nur zu 99%.
Die Mail an ebay ist nämlich vertane Zeit, leider. Ansonsten nicht lange fackeln: Frist setzen, Mahnbescheid beantragen. Kannst Du auf die Auktion noch irgendwie verlinken?
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10.000x ich darf nicht böse über´s Forum schreiben |
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#13 |
Themenersteller
Registriert seit: 20.10.2007
Beiträge: 5
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Ich habe das alles schon versucht er lässt sich aber nicht drauf ein. Was es mit dem Fleck im Bild auf sich hat habe ich raus gefunden und zwar ich fleck innen im Objektiv.
man kann in deutlich sehen. Hat jemand eine Ahnung ob und wie man das Objektiv öffnen kann. Gibt es irgendwo eine Zeichnung darüber. |
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#14 |
Registriert seit: 08.02.2004
Ort: Bergneustadt
Beiträge: 268
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Klare Sache: entscheidend ist, wie er die Kamera im Angebotstext bei ebay beschrieben hat. Entspricht die Kamera nicht der Beschreibung, so ist dies kein Fall für eine klassische Gewährleistung (die ein Privatverkäufer ausschließen kann). Hier würde ich auf einer Rückabwicklung des Vertrages bestehen, denn der Kaufgegenstand entspricht nicht der Beschreibung. Die Beschreibung ist für den Verkäfer bindend!!!
Wenn man so will, hast Du eine Ware geliefert bekommen, die nicht der beschriebenen entspricht. Das ist so als hättest Du ein rotes Auto bestellt, aber grünes geliefert bekommen. Hier geht es halt um defekt oder nicht defekt. Was hat denn der Verkäufer zum Zustand der Kamera im Angebotstext geschrieben? (Ausschließbare) Gewährleistung würde nur für den Fall gelten, wenn ein Mangel auftreten würde, der vom Verkäufer zum Zeitpunkt des Angebotes nicht zu erkennen war. Deswegen ist es wichtig, dass Du Dir den Angebotstext, sofern nocht verfügbar, speicherst. |
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#15 |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Regensburg
Beiträge: 6.865
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Es geht hier nicht darum, ob man sich letztendlich rechtlich durchsetzen kann. Wenn in der Artikelbeschreibung nichts von den Defekten stand, ist das sicherlich möglich, jedenfalls wenn man beweisen kann, dass diese Defekte bereits bei Lieferung vorhanden waren.
Und hier beginnt die Kacke schon... Wie soll man das beweisen? Wie soll man seine Forderungen durchsetzen, wenn der Verkäufer einen auf stur macht? Einen Rechtanwalt einschalten? Eine Anzeige wegen Betrug erstatten? Sicherlich ist das alles möglich, und sicherlich sollte man auch gegen solche Verkaufsmethoden vorgehen. Aber rentiert sich die Mühe wegen 126.- Euro, das ist hier die Frage. Ich bin der Meinung, nein! Deshalb habe ich mir auch ein Limit bei ebay gesetzt. Nicht über 75.- Euro bei privaten, unbekannten Verkäufern. Nicht über 150.- Euro bei ebay-Shops.
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Herzliche Grüße aus Regensburg Peter, alias Jornada ---------------------------------------------------------------------------- Es gibt Dinge im Leben, die viel wichtiger sind als Geld. Aber ohne Geld kann man sie nicht kaufen! |
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#16 |
Registriert seit: 13.09.2007
Ort: München
Beiträge: 1.676
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Auch nochmal 2 cents von meiner Seite:
Ich persönlich würde auch dazu tendieren, den Verkäufer mit dieser Tour nicht durchkommen zu lassen. Wie esdeebee schon sagte, kann ein Privatverkäufer Gewährleistung auschließen. Das schließt allerdings nicht ein, dass der Käufer unwahre bzw. fehlerverschweigende Artikelbbeschreibungen hinnehmen muss. Ich kaufe relativ viel auf ebay und habe bisher nur ganz selten Stress gehabt. Anfang Juni dann aber doch ein ganz ähnlicher Fall mit einer deutlich geschönten Beschreibung zu einem Objekt in ähnlicher Preisklasse. Auf den Versuch, die Sache gütlich zu regeln, reagierte der Verkäufer gar nicht erst. Seit Juli hänge ich jetzt im ebay Käuferschutz-Prozess und habe zumindest noch die Aussicht, dass dererseits etwas passiert. Das Ganze dauert zwar ewig, aber den Versuch, mit relativ geringem Aufwand 100 Euro wiederzubekommen (25 Euro streicht ebay ein), ist es aus meiner Sicht wert. Gruss, Kapone |
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#17 |
Registriert seit: 27.02.2004
Ort: Saarland
Beiträge: 47
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Hallo,
die Sache mit dem abgerochenen Einstellrad ist leider nicht so einfach. Mir ist vorletztes Jahr meine A1 mit Batterypack die Kellertreppe runtergerauscht. Da war auch das Einstellrad abgebrochen ;-( Kostenpunkt ca. 300 Euro, habe damals in den sauren Apfel gebissen und die Kamera reparieren lassen, war auch gut so, zwei Monate später bei einem Blitzfoto Totalausfall! CCD defekt, dies wiederum lief dann auf Garantie. Fazit: Es ist nix so schlecht das nicht doch noch was gutes dabei rüberkommen kann. Hilft Dir jetzt akut vielleicht nicht weiter, aber du hast schonmal ne Hausnummer für deine A1.
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viele Grüsse Dominik ![]() ![]() |
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