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Alt 05.12.2007, 15:31   #11
Daydreamer
 
 
Registriert seit: 05.07.2006
Ort: Jena
Beiträge: 1.576
Zitat:
Zitat von ila Beitrag anzeigen
- Der Verkäufer trägt das Versandrisiko. Für alles, was der Kamera auf dem Versandweg passiert, muss er haften.
Sicher? Dann habe ich den §447 BGB wohl falsch verstanden, kann mir das noch mal jemand übersetzen? Welcher ist bei Online-Kauf der Erfüllungsort?

Im speziellen Fall ist das eher unwichtig, sofern die Kamera ordnungsgemäß verpackt und die Verpackung nicht beschädigt war liegt es mE eher fern zu behaupten dass es ein Versandschaden war, zumal der VK das ja auch nicht tut (oder ist das Basis seiner Argumentation dass die Käuferin die Reparatur zu bezahlen hat?).

Interessant finde ich die Entschiedenheit mit der der VK jeden Anspruch anficht. Sollten zweifel aufkommen dass die Kamera intakt versandt wurde bewegen wir uns hier im Gefilde des Betrugs, da könnte noch einiges kommen...
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Alt 06.12.2007, 11:52   #12
ila
 
 
Registriert seit: 16.07.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 158
Zitat:
Welcher ist bei Online-Kauf der Erfüllungsort?
hier ist es ganz nett erklärt:

Zitat:

Der Erfüllungsort einer Kaufabwicklung
Entscheidend ist also, ob der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer die Kaufsache zu bringen (dann ist der Wohnsitz des Käufers Erfüllungsort) oder ob der Käufer die Ware abholen muss (dann ist der Wohnsitz des Verkäufers Erfüllungsort).

Im ersten Fall, der Bringschuld, greift die Sonderregelung des Versendungskaufs nicht, da die Kaufsache nicht an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt wird.

Im zweiten Fall, der Holschuld, liegt dagegen eine Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort vor.
Zu Deutsch: Wenn der Verkäufer Versand anbietet, so ist der Erfüllungsort die Versandadresse. Wenn der Verkäufer lediglich Abholung anbietet, der Käufer aber sagt: "schick mir den Kram trotzdem zu", ist der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers.
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