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Alt 06.06.2007, 19:10   #8
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
ergo hat er zunächst funktioniert.
Bei der Gewährleistung muß der Mangel aber schon bestanden haben
Das ist ja kein Widerspruch (Beispiel Wackelkontakt auf Grund eines nicht richtig gesteckten Kontakts, gebrochener Kontakt wegen eines Materielfehlers). In den ersten 6 Monaten nach Kauf wird sich kein Händler die Mühe machen, bei z.B. fehlenden "Gewaltspuren", einschlägige Beweise anzuführen . Die Kosten eines Gutachtens, dass ihm im Zweifel keiner ersetzt, dürften die Reparaturkosten weit überschreiten.
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
 

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