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Alt 15.04.2007, 19:49   #2
TFFY
 
 
Registriert seit: 01.04.2007
Beiträge: 10
Zu unterscheiden ist zwischen gesetzlicher Gewährleistung von 2 Jahren und der freiwilligen Garantie des Herstellers, die bei KoMi für´s 1. Jahr galt.

Für die Gewährleistung, für die der Händler eintritt, wird bei Mängeln in den 1. 6 Monaten unterstellt, dass diese schon bei Auslieferung bestanden und sie werden kostenlos behoben. Danach tritt die Beweislastumkehr ein und der Kunde muss erstmal beweisen, dass der Mangel von Beginn an bestand. Die Kulanz des Händlers/Herstellers spielt hier natürlich eine große Rolle.

Hingegen kommt der Hersteller während der von ihm zugesagten Garantiezeit im Rahmen seiner Garantiebedingungen für alle Mängel auf, egal wann sie eingetreten sind.
Ist also die Garantiezeit abgelaufen, könnte es schwer werden, für eine Gewährleistungspflicht zu beweisen, dass der Mangel schon immer bestand.

Sehe in Deinem Fall eher schwarz.

Gruß
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