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#11 | ||
Themenersteller
Registriert seit: 25.02.2006
Ort: Im Herzen Bayerns
Beiträge: 118
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Zitat:
Wenn ich eine Kamera von Minolta bestelle und die Zahlung ausbleibt, interessiert Sony/Minolta oder sonst wen auch nicht, ob ich gerade nicht zahlen kann, weil ich meiner Mutter Geld geliehen habe und diese es mir mometan nicht zurückzahlen kann, weil ihr Bruder, von dessen Untermieter die aussstehende Miete nicht bekommen hat... Da wollen die die Kohle sehen. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich möchte für ein Produkt, dass einen Fehler aufweist eine "Wiedergutmachung" haben, und zwar zulasten dessen, der es verursacht hat bzw. rechtlich dafür aufzukommen hat. Und wenn sie das nicht können/wollen, dann sollen sie es auch so sagen. Ist das nicht legitim? Wir sprechen hier von einem Weltkonzern. Wenn der das nicht auf die Reihe bekommt, wasserdichte Verträge abzuschließen, wer soll den dann dafür aufkommen? Der Kunde etwa????? Seltsame Vorstellung... zeitlos |
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