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#5 |
Registriert seit: 09.07.2004
Ort: Achern Nordschwarzwald
Beiträge: 75
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und das hat dann nichts mit Fernhandelsgesetz zu tun sondern BGB klasisch - früher hättest du auch Erfüllung verlangen können, er hat Dir ja den beschriebenen Artikel nicht geliefert - glaube heute darf der VK Wandlung verlangen und muss nicht mehr erfüllen....
immer der Ebay Arger! |
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