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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Bei welchen "Mängeln" ist die Garantie wirksam?
 
 
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Alt 11.09.2003, 17:42   #10
Udo Frormann
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: D-71101 Schönaich
Beiträge: 156
Ähm, kannst Du die Bilder auch etwas kleiner machen. Vor lauter "Bild" sieht man ja gar nichts mehr :-))

Jaja, die Garantie ...

Der Händler gibt keine Garantie, das macht der Hersteller, sondern Gewährleistung. Die haben alle Null Plan was Sache ist, auch nach über einem Jahr ! Haben eben meinen Händler angeschrieben (habe ja auch ein Problem), und der schreibt zurück, dass der Hersteller 2 Jahre Gewährleistung gibt, die Garantieunterlagen würden nicht stimmen. Ich soll die Kamera mal einschicken.

Dem Hersteller ist das wurscht, der gibt seine Garantie und fertisch, aber der Gesetzgeber hat den Vertragspartner, also den Händler da man ja nicht beim Hersteller kauft, zu 2 Jahren Gewährleistung verdonnert. Aber das haben die immer noch nicht so richtig durchschaut. Man versucht den Kunden, der ja meistens keine Ahnung hat, immer den anderen zuzuschieben. Der Hersteller dem Händler und der Händler dem Hersteller.

Bin ja mal gespannt was daraus wird ...
__________________
Mit freundlichen Grüßen
Udo Frormann
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