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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony RX- und ZV-1-Serie » Bei welchen "Mängeln" ist die Garantie wirksam?
 
 
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Alt 11.09.2003, 14:36   #3
StefanL

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 10.09.2003
Ort: A-5500 Bischofshofen
Beiträge: 8
Danke für die schnelle Antwort!

Aber auf der Rechnung steht Garantie und das ist doch etwas anderes als Gewährleistung, oder?

Und ich wollte eigentlich auch wissen ob ihr das Schärfegefälle für einen Mangel haltet, oder ob das bei allen D7 Kameras einfach ganz normal so ist?
__________________
Gruß
StefanL
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