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Registriert seit: 23.11.2004
Ort: D-65933 Frankfurt
Beiträge: 607
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Zitat:
...wegen Dir musste ich jetzt das Steuerlexikon raussuchen. ![]() Was noch viel schlimmer ist - Du hast recht. ![]() O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen". Tja, wieder was gelernt...
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“Wer Waren unter Wert kaufen will, braucht sich nicht wundern, wenn Menschen unter Wert behandelt werden” ![]() Grüsse aus Frankfurt Dieter - Unsere Homepage |
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