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#11 |
Registriert seit: 05.05.2017
Beiträge: 3.522
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Ich nehme als Quelle lieber das RKI:
Als „vollständig geimpft“ gelten demnach in Deutschland folgende Personen: - Personen, die mit einem in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoff geimpft wurden und bei denen nach Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Und in der EU sind momentan nur 4 Impfstoffe zugelassen, was man aber selbst nach ca. 2 Jahren Pandemie selbst einfach herausfinden kann. Somit zählen, wie ich bereits erwähnte, viele unserer Mitbürger und ostdeutsche Pflegekräfte als Ungeimpft, obwohl sie eine gute bis sehr gute Grundimmunisierung bereits erhalten haben. ![]()
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Geschafft hann mir schnell !! Mein Flickr: https://www.flickr.com/photos/148882889@N04/ Homepage: https://www.birdandwild.de |
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