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Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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moin,
Zitat:
![]() Z.B. wurde der "Elektronische Heilberufeausweis" bereits vor (!) 1990 angeleiert, bei Einführung KVK 1994 aber zurückgestellt, seit 2004 gibt es eine Rechtsgrundlage, seit 2013 gab es eine (effektiv funktionslose) "light"-Version, seit 2020 endlich den eHBA2 mit Signatur- und TI-Funktion. Zweites Beispiel, weil ich da im Detail mit befasst bin: das "elektronsche Meldesystem (DEMIS)" wurde seit 2008 getestet und sollte ab 01.01.2020 (kein Tippfehler!!!) verbindlich sein, immerhin geht seit Ende August 2020 die Corona-Meldung, seit etwa Februar 2021 können wohl (fast) alle 412 Gesundheitsämter die Meldungen auch empfangen. Die anderen 65 Erregernachweise (tlw. ganze Gattungen wie Salmonella spp.) können -Stand heute, 10.10.2021- nur per Fax gemeldet werden. Unterlassung der Meldung ist mit bis zu 2 Jahren Haft bedroht. Manche Landes-Datenschutbeauftragte mahnen seit einiger Zeit ab, wenn mediziniche Daten gefaxt werden (der BDSB bemängelt Fax im Gesundheitswesen mindestens seit 1993, wenn ich mich recht erinnere). Soll aber ab 01.01.2022 alles flächendeckend funktionieren, auch wenn -Stand 10.10.2021- kein LIS und kein GA die Daten erzeugen oder empfangen kann und auch kein Testbed existiert. Wer mag, darf auf github (das ist die amtliche Quelle!) die Spec suchen, interpretieren und die vielen weiter fehlenden Profile erraten. Wer das erledigt hat, darf dann aus den ca. 6500 LOINC-Codes, die zu den medepflichtigen passen könnten, die vmtl. ca. 300-500 richtigen raussuchen und in jede einzelne Installation eines LIS einpflegen. Mit etwas Glück können die GA diese LOINC dann auch verarbeiten ... Zitat:
Aus diesen Daten könnte man sehr leicht eine Meldung erzeugen. Aber die Datenschutzbedenken sind ein Hinderungsgrund und fehlende Schnittstellen ein zweiter. Also müssen die Impfungen manuell in einer Webseite eingetippt werden. Vertragsärzte (die offizielle Bezeichnung für Ärzte mit Kassenzulassung) haben immerhin Zugang zu der Webseite in den Portalen ihrere jeweiligen KV, andere Berechtigte wie z.B. Betriebsärzte sind aber keine KV-Mitglieder und kommen an die Eingabewebseite erst mal gar nicht ran. Weiter Details kenne ich nicht bzw. müsste ich erst aus der internen Doku der für meinen AG zuständigen KV ermitteln, aber die Problematik ist offensichtlich. genug gelästert, ich muss in den nächsten gut 2,5 Monaten die Digitalisierung vorantreiben, die seit 30 Jahren verschlafen wurde ... -thomas
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gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister. So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
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