Zitat:
Zitat von Dirk Segl
Bei mir auch. 
Mir hätte der fehlerhafte Preis auffallen müssen.
Frechheit !!!!   
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Nein, tatsächlich Rechtslage bzw. übliche Tenor einschlägiger Urteile. In diesem Fall hätte man erkennen können/müssen,
- dass der Preis deutlich unter dem UVP liegt,
- eine derartige Preisabweichung bereits zur Markteinführung sehr unüblich ist, und
- dass der Preis auch unbewusst durch eine fehlerhaft weggelassene führende 1 zustande gekommen sein konnte.
In der Kombination dieser drei Faktoren hätte die Fehlerhaftigkeit des Preises uns auffallen können. Ich sehe für den Erfolg einer Klage keine Chancen....