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Alt 10.03.2020, 11:21   #29
raul
 
 
Registriert seit: 15.07.2011
Beiträge: 2.040
Zitat:
Zitat von Harry Hirsch Beitrag anzeigen
Hier würde ein Gericht wohl zugunsten des Fotografierten entscheiden, denn er könnte identifizierbar sein.
Wahrscheinlich ist es anders, wenn der Bahnsteig voll mit Menschen wäre.
Das wiederum finde ich einen sehr spannenden Aspekt! Denn wenn es darum geht einen Menschen zu identifizieren, evtl. sogar automatisch, dann ändert sich daran nichts wenn er von anderen umgeben ist. Die abgebildete Person nimmt nur einen winzigen Bruchteil des Bildes ein und ist Teil eines öffentlichen Raums. Ein Fremder würde diese Person nicht identifizieren können, ein Bekannter aufgrund der Kleidung evtl. schon. Daher denke ich man könnte zum besseren Datenschutz den Zeitstempel der Aufnahme entfernen, damit u.a. das Bewegungsprofil der Person nicht veröffentlicht wird. Aber wenn dieses Bild problematisch sein sollte, müsste man halb youtube löschen, denn die abgebildete Person ist definitiv nur sog. Beiwerk.

Gruß,
raul
__________________
Narren hasten, Kluge warten, Weise gehen in den Garten. - Tagore

Geändert von raul (10.03.2020 um 11:49 Uhr)
raul ist offline   Mit Zitat antworten
 

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