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Alt 23.07.2019, 15:54   #1
turboengine
 
 
Registriert seit: 30.01.2006
Ort: Schaue auf Zürich
Beiträge: 9.343
Zitat:
Zitat von Robert Auer Beitrag anzeigen
Das überzeugt mich jetzt aber! Sollte ich auch zu meiner Lektüre machen. Ob ich dann auch noch besser verstanden hätte, warum die Schweizer Staatsanwaltschaft die Steuerhinterziehung einiger Schweizer Banken deckt, indem sie Überbringer von CDs an die deutsche Steuerfahndung verfolgt?
Vermutlich ja. Der Diebstahl von Geschäftsdaten ist in der Schweiz genauso strafbar wie überall anders in der Welt auch.
__________________
Viele Grüße, Klaus
turboengine ist offline  
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Alt 23.07.2019, 16:39   #2
Robert Auer

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.11.2012
Ort: Schwerin
Beiträge: 6.811
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Vermutlich ja. Der Diebstahl von Geschäftsdaten ist in der Schweiz genauso strafbar wie überall anders in der Welt auch.
Das ist aber auch eine unglaubliches Verhalten zum Schutz der Steuerhinterzieher. Die Abwägung ist auf einer rechtsstaatlichen Grundlage erfolgt. Die Schweizer bevorzugen einen Täterschutz für die eigene Bankenwelt.
Übrigens, hätte der von mir zitierte Vorredner in einem anderen Beitrag hier nicht die Vermutung der Verschwendung von Steuern durch den Einsatz von Maßnahmen der Menschen gegen den Klimawandel thematisiert, hätte ich auch diese Frage nicht aufgeworfen.
__________________
robert uer

Grüße aus Schwerin, der romantischen Sieben-Seen-Stadt in Ostsee-Nähe
(=> nur ~30km zur German Riviera )
Robert Auer ist offline  
Alt 23.07.2019, 16:48   #3
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 17.032
Zitat:
Zitat von Robert Auer Beitrag anzeigen
Das ist aber auch eine unglaubliches Verhalten zum Schutz der Steuerhinterzieher. … Die Schweizer bevorzugen einen Täterschutz für die eigene Bankenwelt.
Das war denen schon immer wichtiger, nicht nur in der Neuzeit.
Geld (egal woher) stinkt ja bekanntlich nicht, oder doch?
__________________
mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit)
Ditmar
Ditmar ist gerade online  
Alt 23.07.2019, 17:18   #4
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.227
Das Führen eines Schweizer Nummernkontos ist weder in der Schweiz, noch in Deutschland ein Delikt. Ebenso ist das Erwirtschaften von Gewinnen mit einem Schweizer Nummernkonto in beiden Statten kein Verbrechen. Das Nicht-Deklarieren der ausländischen Kapitalerträge in der deutschen Steuererklärung ist für Deutsche hingegen ein Gesetzesverstoss, nicht aber in der Schweiz. Damit interessiert sich auch der Staatsanwalt nicht dafür, solange es kein Rechtsabkommen zwischen den Statten gibt / gab, dass Erträge automatisch und von Gesetzes wegen zu melden seien. In der Schweiz war aber die Weitergabe der Kundendaten ein Gesetzesverstoss, weshlan sich der Staatsanwalt dafür sehr wohl interessierte.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline  
Alt 23.07.2019, 18:02   #5
chefboss
 
 
Registriert seit: 03.06.2010
Ort: Thurgau, CH
Beiträge: 2.429
- Zum Glück sind wir nicht in der EU.
- Zum Glück sind hier im Forum politische Diskussionen nicht erwünscht.
- Leider wissen die wenigsten, was ein Nummernkonto war und verzichten somit auf die administrativ einfache Quellensteuer.
- Leider müssen Flugzeuge welche Kloten anfliegen wegen den Süddeutschen einen Umweg fliegen.
- Leider verzichtet die EU auf unsere Speicherkraftwerke.

Eines tröstet: Die EU verwechselt die Schweiz nicht mit Schweden.

Gruss, frank
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http://www.chefbossfoto.com

Geändert von chefboss (23.07.2019 um 18:11 Uhr)
chefboss ist offline  
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Alt 27.07.2019, 00:34   #6
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.688
Zitat:
Zitat von turboengine Beitrag anzeigen
Vermutlich ja. Der Diebstahl von Geschäftsdaten ist in der Schweiz genauso strafbar wie überall anders in der Welt auch.
Offenbar ändert sich da inzwischen was in der Betrachtung durch Gerichte.....

Nach Deiner Theorie ist jeder Whistleblower erst mal ein Straftäter.....dann kann man auch selbständiges eigenverantwortliches Denken und Handeln verurteilen und Galileo wurde demgemäß zurecht verurteilt ?
__________________
Gruß aus Bayern

Steve

Geändert von steve.hatton (27.07.2019 um 00:36 Uhr)
steve.hatton ist offline  
Alt 27.07.2019, 08:15   #7
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.775
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Offenbar ändert sich da inzwischen was in der Betrachtung durch Gerichte.....

Nach Deiner Theorie ist jeder Whistleblower erst mal ein Straftäter.....dann kann man auch selbständiges eigenverantwortliches Denken und Handeln verurteilen und Galileo wurde demgemäß zurecht verurteilt ?
Naja, ich denke es kommt schon ein bisschen darauf an, woher die geleakten Informationen kommen. Geheimnisverrat ist durchaus eine Straftat. In jedem Arbeitsvertrag steht zum Beispiel ein Passus mit dem Verbot, Geschäftsinterna nicht nach außen zu tragen.
Windbreaker ist gerade online  
Alt 27.07.2019, 08:23   #8
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.688
Allerdings sind es doch Straftaten die "verraten" werden, oder ?

Chelsea Manning ist also erst mal Verräterin ?

Oder ist Zuschauen und nichts unternehmen aktive Unterstützung/Behilfe ?
__________________
Gruß aus Bayern

Steve
steve.hatton ist offline  
Alt 27.07.2019, 08:29   #9
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.227
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Allerdings sind es doch Straftaten die "verraten" werden, oder ?
Welches Schweizer Gesetz wird gebrochen, wenn der Deutsche die Gewinne nicht in der Steuererklärung deklariert? Wie soll das die Bank nachvollziehen, ob er deklariert hat oder nicht?

Die Lösung besteht in bilateralen Abkommen, die zum Beispiel eine Meldepflicht der Banken an die jeweiligen Finanzämter vorsehen.


Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
Dat Ei ist offline  
Alt 27.07.2019, 08:32   #10
Windbreaker
 
 
Registriert seit: 01.11.2010
Ort: Vörstetten
Beiträge: 6.775
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Welches Schweizer Gesetz wird gebrochen, wenn der Deutsche die Gewinne nicht in der Steuererklärung deklariert?
Gar keines. Das Gesetz wird jedoch gebrochen, wenn interne Informationen von Bankkunden nach außen (deutsche Finanzämter) getragen wird. Das ist Geheimnisverrat und durchaus strafbar.
Windbreaker ist gerade online  
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