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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » EU-Upload-Filter-Gesetz - Gefahr für Fotoforen?
 
 
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Alt 13.02.2019, 17:10   #22
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo,

es gibt noch Hoffnung. Es haben andere bei Politikern angefragt und dazu mehrfach folgenden Text als Antwort bekommen (immer von den Grünen oder Linken, die beschäftigen sich wohl mehr wie die anderen mit dem Thema)

Zitat:
" Bei alledem haben wir aber auch darauf geachtet, nicht-kommerzielle und private Angebote im Internet nicht zu beschränken und belasten. So hat das Europäische Parlament Artikel 2 dahingehend ergänzt, dass die Richtlinie nur diejenigen Online-Dienste betrifft, "bei dem einer der Hauptzwecke darin besteht, wesentliche Mengen an von seinen Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was der Dienst optimiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt". Hieraus ergeben sich bereits zahlreiche Ausnahmen, weiterhin ist eine ganze Reihe von Website-Arten im Gesetzestext sogar explizit ausgenommen. Wo die Grenze liegt, muss zwar im Einzelfall entschieden werden; aus Artikel 2 lässt sich jedoch ableiten, dass etwa folgende Plattformen und Websites grundsätzlich nicht betroffen sind:
· Online-Enzyklopädien
· Cloud-Dienste
· Online-Marktplätze
· Private Websites und Blogs
· Online-Diskussionsforen"
Ich habe den Entwurfstext gesucht und nicht gefunden, jedenfalls nicht den aktuellen auf einer mir offiziell erscheinenden Seite. Bei der EU ist der von 2016 verlinkt ... Also kann ich mir nicht selbst ein Bild machen. Was ich gefunden habe ist folgendes:
https://www.politico.eu/wp-content/u...February-8.pdf

Dort wird der geänderte Article 2(5) mit Stand 4.02.2019 wie folgt wiedergegeben:
Zitat:
(5) ‚online content sharing provider‘ means a provider of an information society service whose main purposes ist to store and give the public access to a large amount of works or other subject-matter uploaded by ist users which it organises and promotes for profit-making purposes.
Foren ohne Gewinnerszielungsabsicht wäre wie verprochen damit schon mal draußen.

Aber wie wäre es mit Foren wo der Betreiber wenigstens einen kleinen Gewinn für seine Arbeit erwirtschaften will?

Da kann man jetzt die Frage stellen, ob in einem Forum wie diesem hier das Präsentieren von hochgeladenen Bildern ein Hauptzweck des Forums ist und wenn dies bejaht wir des deswegen nicht zum Problem wird, weil diese Bilder nicht beworben werden. Also ganz so eindeutig wie es in den Antworten der Politiker klingt ist es für mich leider bei Foren wie diesem hier nicht.

Das ganze ist eine EU-Richtlinie die dann noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Es bleibt zu hoffen, dass das dann so erfolgt, dass es klar wird und dem entspricht, was versprochen wurde: Kein Problem für Foren wie dieses.

Hans

Geändert von ha_ru (13.02.2019 um 17:26 Uhr)
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