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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » EU-Upload-Filter-Gesetz - Gefahr für Fotoforen?
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Alt 13.02.2019, 16:23   #1
fhaferkamp
Moderator
 
 
Registriert seit: 14.04.2006
Ort: Bissendorf, Landkreis Osnabrück
Beiträge: 4.257
Hier noch ein Artikel zu dem Thema:
https://www.wbs-law.de/urheberrecht/...youtube-78689/
__________________
Gruß Frank

„In der Informatik geht es genau so wenig um Computer, wie in der Astronomie um Teleskope.“
(Edsger W. Dijkstra)
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Alt 13.02.2019, 17:10   #2
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Hallo,

es gibt noch Hoffnung. Es haben andere bei Politikern angefragt und dazu mehrfach folgenden Text als Antwort bekommen (immer von den Grünen oder Linken, die beschäftigen sich wohl mehr wie die anderen mit dem Thema)

Zitat:
" Bei alledem haben wir aber auch darauf geachtet, nicht-kommerzielle und private Angebote im Internet nicht zu beschränken und belasten. So hat das Europäische Parlament Artikel 2 dahingehend ergänzt, dass die Richtlinie nur diejenigen Online-Dienste betrifft, "bei dem einer der Hauptzwecke darin besteht, wesentliche Mengen an von seinen Nutzern hochgeladenen urheberrechtlich geschützten Werken oder sonstigen Schutzgegenständen zu speichern und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, was der Dienst optimiert und zum Zwecke der Gewinnerzielung bewirbt". Hieraus ergeben sich bereits zahlreiche Ausnahmen, weiterhin ist eine ganze Reihe von Website-Arten im Gesetzestext sogar explizit ausgenommen. Wo die Grenze liegt, muss zwar im Einzelfall entschieden werden; aus Artikel 2 lässt sich jedoch ableiten, dass etwa folgende Plattformen und Websites grundsätzlich nicht betroffen sind:
· Online-Enzyklopädien
· Cloud-Dienste
· Online-Marktplätze
· Private Websites und Blogs
· Online-Diskussionsforen"
Ich habe den Entwurfstext gesucht und nicht gefunden, jedenfalls nicht den aktuellen auf einer mir offiziell erscheinenden Seite. Bei der EU ist der von 2016 verlinkt ... Also kann ich mir nicht selbst ein Bild machen. Was ich gefunden habe ist folgendes:
https://www.politico.eu/wp-content/u...February-8.pdf

Dort wird der geänderte Article 2(5) mit Stand 4.02.2019 wie folgt wiedergegeben:
Zitat:
(5) ‚online content sharing provider‘ means a provider of an information society service whose main purposes ist to store and give the public access to a large amount of works or other subject-matter uploaded by ist users which it organises and promotes for profit-making purposes.
Foren ohne Gewinnerszielungsabsicht wäre wie verprochen damit schon mal draußen.

Aber wie wäre es mit Foren wo der Betreiber wenigstens einen kleinen Gewinn für seine Arbeit erwirtschaften will?

Da kann man jetzt die Frage stellen, ob in einem Forum wie diesem hier das Präsentieren von hochgeladenen Bildern ein Hauptzweck des Forums ist und wenn dies bejaht wir des deswegen nicht zum Problem wird, weil diese Bilder nicht beworben werden. Also ganz so eindeutig wie es in den Antworten der Politiker klingt ist es für mich leider bei Foren wie diesem hier nicht.

Das ganze ist eine EU-Richtlinie die dann noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Es bleibt zu hoffen, dass das dann so erfolgt, dass es klar wird und dem entspricht, was versprochen wurde: Kein Problem für Foren wie dieses.

Hans

Geändert von ha_ru (13.02.2019 um 17:26 Uhr)
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2019, 18:47   #3
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.723
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Das ganze ist eine EU-Richtlinie die dann noch in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Da kann man sicher darauf wetten, dass die Bundesregierung dies wie schon bei der GDPR maximal dämlich macht, nämlich indem sie den EU-Text 1:1 übersetzt zum Gesetz macht.

Österreich hingegen wird das wieder maximal geschickt machen. Vielleicht gibt es dann ein sonyuserforum.at in Zukunft!

Stephan
__________________
Für mehr Kategorischen Imperativ dieser Tage!
amateur ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2019, 18:53   #4
KSO

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.07.2004
Ort: München
Beiträge: 1.857
Sehe ich auch so, die die Richtline pushen sind wohl auch aus Deutschland.
__________________
Gruss Knut

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Alt 13.02.2019, 19:01   #5
traeumerle
 
 
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Wallenhorst
Beiträge: 488
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Da kann man sicher darauf wetten, dass die Bundesregierung dies wie schon bei der GDPR maximal dämlich macht, nämlich indem sie den EU-Text 1:1 übersetzt zum Gesetz macht.
Die DSGVO / GDPR war allerdings keine Richtlinie der EU sondern eine Verordnung und musste somit von der Bundesregierung gar nicht zum Gesetz gemacht werden, da sie unmittelbar galt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EU)

Und bei allem (teilweise auch berechtigtem) DSGVO-Bashing: Bitte vergesst nicht: Die DSGVO soll auch euch als Privatperson schützen und gibt euch Möglichkeiten/die Werkzeuge euch gegen unberechtigte Datenverwendung zu wehren und Auskunftsrechte. Das gab es vorher natürlich schon im Bundesdatenschutzgesetz, giit halt durch die neue Verordnung in ganz Europa und somit haben auch Konzerne wie Facebook und Co weniger Möglichkeiten sich diesen Regeln zu entziehen.
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