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#1 |
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.642
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Ach ja, die lieben Steuern
![]() ... m.E. wird die Definition "elektronischer Marktplatz" der springende Punkt sein/werden. Grüße ![]() |
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#2 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Der wesentliche Gesichtspunkt dürfte sein, dass das Forum in keiner Weise an den Transaktionen finanziell touchiert wird!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#3 |
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.642
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#4 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Im Zweifel hilft natürlich der Steuerberater des Vertrauens, als Nichtsteuerfachmann und gelernter Kaufmann gehe ich nach Lektüre davon aus, dass die Plattform an den Transaktionen in irgendeiner steuerwirksamen Form beteiligt sein müsste, was hier im SUF nicht der Fall ist.
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#5 | |
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.642
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Zitat:
Ein elektronischer Marktplatz im Sinne dieser Vorschrift ist eine Website oder jedes andere Instrument, mit dessen Hilfe Informationen über das Internet zur Verfügung gestellt werden, die es einem Dritten, der nicht Betreiber des Marktplatzes ist, ermöglicht, Umsätze auszuführen. § 25e (6) UStG Betreiber im Sinne dieser Vorschrift ist, wer einen elektronischen Marktplatz unterhält und es Dritten ermöglicht, auf diesem Marktplatz Umsätze auszuführen. So weit zwei Absätze aus dem ab 01.01.2019 gütigen Paragraphen 25e UStG, Grüße ![]() |
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#6 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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@Heike:Bist schon gut im Angstmachen!
Ein paar ungelöste Fragen bleiben dennoch, die einerseits die Wirksamkeit und andererseits die Basis für eine Steuerpflicht und deren Umfang bzw. Entstehen offenlassen:
Also bitte keine Panikmache, ich bin sicher, der freundliche Steuerberater weiß Bescheid!
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" Geändert von guenter_w (09.01.2019 um 19:27 Uhr) |
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#7 | |
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.642
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Zitat:
Hilfreich sind hierbei neben den §§ 25e und 22f UStG u.a. auch der § 12 UStG. Ändert jedoch nichts daran, dass auch ich in diesem Forum meinen Feierabend genießen möchte, denn das SUF liegt mir zwar am Herzen, aber was die Betreiber aus den Hinweisen von Fachleuten machen, ist und bleibt (i.ü.S.) nicht mein Bier ... ![]() |
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#8 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Ich glaube, hier wird unnötig Staub aufgewirbelt! Wenn du schon so wissend bist, dann erkläre bitte im erforderlichen Umfang, was Sache ist! Kannst natürlich auch das Forum unwissend so richtig im Sinne von Fake-News, wie sie gerade im Schwange sind, darnieder liegen lassen...
Ich gehe, auch und gerade nach der Lektüre des von Hans genannten links davon aus, dass zumindest irgendeine finanzielle Transaktion das Forum an sich berühren muss (Provision o.ä.), damit überhaupt etwas steuerlich relevantes für das Forum vor sich geht.
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" Geändert von guenter_w (09.01.2019 um 20:08 Uhr) |
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#9 | |
Registriert seit: 01.11.2008
Beiträge: 1.642
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@ha_ru
![]() _______________________________________________ Zitat:
Gruß ![]() |
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#10 |
Registriert seit: 06.03.2011
Ort: Im Grenzgebiet zwischen Bayern, Franken und BW
Beiträge: 6.118
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Für meine bescheidenen Kenntnisse stellt sich vor allem ein Problem:
Um Steuern von irgend was zu zahlen muss doch zu aller erst irgend ein Betrag rein kommen oder ein anderer geldwerter Vorteil entstehen. Plattformen wie Ebay oder Amazon lassen sich doch ihre Dienste in der Regel bezahlen. Dass dann eine Steuer fällig wird, ist mir schon klar, aber dass, was hier gerade in der Diskussion ist, ist doch so als ob man die Aufstellung eines schwarzen Brettes im Supermarkt oder Vereinsheim besteuern würde.......
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Grüße Michael Fotografie ist das Festhalten des flüchtigen Augenblicks..... |
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