![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#51 |
Registriert seit: 17.02.2006
Ort: Wegberg
Beiträge: 3.050
|
Da ich einen Sterbefall in der Familie habe, hab ich beim Bestatter nachgefragt.
Die Sterbebilder werden als Druckvorlage angeboten mit zwei oder vier Seiten, wobei die Innenseiten vom Auftraggeber gestaltet werden, mit einem Spruch einem Bild des Verstorbenen und den Daten. Der Preis für 50 Karten mit vier Seiten ist 60€.
__________________
Gruß Ewald |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#52 | |
Registriert seit: 30.11.2014
Ort: Sachsen
Beiträge: 1.193
|
Zitat:
__________________
don't be evil & do the right thing |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#53 |
Registriert seit: 23.08.2008
Ort: Bodenseeregion
Beiträge: 1.189
|
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bestatter mit den Sterbefotos und Danksagungskärtchen ein ganz erkleckliches Nebengeschäft betreiben. In einem Todesfall unserer Familie habe ich festgestellt, dass der Preis dafür um ungefähr das fünffache über dem "normalen" Preis (zB für Folder) liegt. In diesen Situationen gilt es wohl als unschicklich, nach Preisen zu fragen.
Als Betroffener würde ich die Familie auf jeden Fall aussen vor lassen. Den Bestatter würde ich aber sehr wohl ausfindig machen und freundlich kontaktieren. Primär geht es wohl darum, ob er das Bild selbst zur Verfügung gestellt hat, oder ob es von der Familie kam. Hatte er es selbst, kann man davon ausgehen, dass er es in seinem Katalog (nebst anderen) zur Auswahl für die Kärtchen anbietet. Und da verstehe ich Irmi, dass sie das nicht möchte. |
![]() |
![]() |
![]() |
#54 |
Registriert seit: 26.11.2008
Ort: Wallenhorst
Beiträge: 488
|
Es ist doch klar, dass die Entscheidung, ob man bzgl. dieser Sache etwas unternehmen möchte, alleinig bei Irmi liegt. Die Frage ist nur, wie man das ganze angehen kann ohne die Familie zu behelligen oder wenn dann zumindest pietätvoll.
Neben der Möglichkeit über das Friedhofsamtes, kann man ggf. mal bei Tom vom Bestatterweblog anfragen, ob er noch einen Tipp hat oder sagen kann, wie das normalerweise gehandhabt wird. https://bestatterweblog.de/ |
![]() |
![]() |
![]() |
#55 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
|
Das Friedhofsamt könnte helfen, versteht mein Anliegen auch, aber das "berechtigte Interesse" ist nicht berechtigt genug.
Den Weg hab ich heute versucht.
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#56 |
Registriert seit: 18.01.2013
Beiträge: 2.125
|
Hmmmm...kannst dich bei der Trauerfamilie ja auch einschleichen
Schreibst du wärst die und die bzw. Ne gute Bekannte der Verstorbenen....und als Hobbyfotografin hätte es dir das verwendete bemerkenswerte Bild sehr angetan ob sie zufälligerweise wissen würden wer der Fotograf wäre bzw. woher sie es (bezogen) hätten |
![]() |
![]() |
![]() |
#57 |
Registriert seit: 01.04.2008
Ort: Drabenderhöhe
Beiträge: 10.672
|
__________________
Gruß Gottlieb |
![]() |
![]() |
![]() |
#58 |
Gesperrt
Registriert seit: 15.09.2013
Beiträge: 1.967
|
Es gibt doch genug unterbezahlte "Pfegekräfte" auf Friedhöfen, die sicher auch über die Gräber und die Bestatter Bescheid wissen und gerne weiter helfen
![]() Gruß Klaus |
![]() |
![]() |
![]() |
#59 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: Sauerland 59***
Beiträge: 11.238
|
Nee, nee, auf keinen Fall so hinterlistig einschleichen, weder bei der Familie, noch bei Pflegern auf dem Friedhof.
Das ist nicht meine Welt. So würde ich nicht mal denken. ![]()
__________________
Gruß aus dem Sauerland Irmgard (IRMI) I.M.A f ![]() ![]() Ein Foto stellt den Augenblick dar, die Malerei die Interpretation |
![]() |
![]() |
![]() |
#60 | |
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
|
Zitat:
Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein? Nachzulesen: Hier und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen. Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt. Gruß Hans Geändert von ha_ru (05.01.2018 um 09:21 Uhr) |
|
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|