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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony E-Mount Kameras » Grauimport: Vermeindlich eindeutige Artikelbeschreibung?
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Alt 08.06.2017, 11:57   #11
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Zitat:
Zitat von ha_ru Beitrag anzeigen
Betrug und arglistige Täuschung würde ich mal nicht benennen (weil beides hohe Hürden hat und juristisch anders ausgelegt wird wie hier viele meinen). kann sein dass der Verkäufer tatsächlich den Käufer täuschen wollte und den Grauimport in dem hinweis auf den Stecker absichtlich versteckte, aber das zu bewiesen ist schwierig.

Was ich aber bejahen würde ist, dass die Artikelbeschreibung unvollständig war und daher der Artikel nicht der Erwartung entsprach.
Um das Ganze juristisch einordnen zu können, bedarf es eines Anwaltes. Einerseits mag der Hinweis auf den Stecker auf einen Grauimport hindeuten, andererseits sind Worte wie "Fachhandel" und "Artikelstandort Deutschland" m.E. höherwertig zu sehen. Die Weigerung der Rückabwicklung lässt auf Vorsatz schließen. Daher mein Tipp, sofort anwaltliche Unterstützung ohne jede Verzögerung in Anspruch nehmen! Der mag dann die weitere Vorgehensweise empfehlen!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.06.2017, 12:05   #12
loewe60bb
 
 
Registriert seit: 16.07.2011
Ort: Regensburg
Beiträge: 2.736
Auch wenn es Dir jetzt nicht weiterhilft; aber genau solche Erfahrungen wie Du sie jetzt machst sind natürlich generell äußerst unschön!

Genau aus diesem Grund habe ich mir persönlich eine "Schmerzgrenze" gesetzt, bis zu welcher ich "ungesehen" (Gebraucht-) Artikel von Privatpersonen kaufe (z.B bei "ebay").
Diese Schmerzgrenze beträgt bei mir in etwa plusminus 300 Euro.

Aber jeder hat da natürlich ein anderes Level- muss dann halt aber auch eventuell mit entsprechendem Ärger bei auftretenden Problemen rechnen.....

Dennoch hoffe ich für Dich, dass die Sache noch gut ausgeht und Du den Kauf stornieren bzw. rückabwickeln kannst. Viel Glück!
__________________
Gruß, Bernhard

Wenn du die klügste Person im Raum bist, dann bist du im falschen Raum. (Konfuzius)
loewe60bb ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 12:13   #13
kromgi
 
 
Registriert seit: 20.06.2016
Ort: Stendals Mitte
Beiträge: 431
Mahlzeit!

Grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass du getäuscht werden solltest. Kauf rückgängig machen. EBAY sofort anschreiben und ins Boot nehmen.

Ob es sich um einen Grauimport handelt, glaube ich eher weniger. Wenn du zum Beispiel von China nach Deutschland ziehst & dein Hab & Gut mitnimmst & dann in Deutschland verkaufst, ist es kein Grauimport.

Kann man denn die Kamera nicht Deutschland-Fähig machen? Software flashen, neues Kabel ....?

Ole
kromgi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 12:29   #14
pirrax
 
 
Registriert seit: 09.05.2017
Ort: Wolfenbüttel
Beiträge: 345
a 7 II

ich denke, Du kannst schon von einer arglistigen Täuschung sprechen, weil die Artikelbeschreibung so suggeriert, dass Du eine relativ neue Kamera mit einer deutschen Gewährleistung gekauft hast. Dies war aber nicht der Fall.

Kontaktiere erstmal ebay und wenn noch Probleme gibt, geht zu einem Anwalt. Für solche Fälle sind sie nämlich da.

Des Weiteren frage ich mich, wie der Verkäufer die Kamera vorbei am Zoll geschmuggelt hat. Du darfst ohnehin nur maximal 430 Euro zollfrei per Flugzeug aus dem Ausland mitnehmen. Vielleicht ist es auch nicht verkehrt, das Zollamt hierbei aufmerksam zu machen
__________________
Möge das Licht mit Dir sein
500px
pirrax ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 12:42   #15
jhagman
 
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Gerlingen
Beiträge: 4.771
Reichlich dreist das ganze. Würde mich jetzt interessieren wie ebay darauf reagiert.
Und im Zweifelsfall eben doch einen Anwalt befragen.

Viel Glück bei der Rückabwicklung.


Jürgen
jhagman ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.06.2017, 12:45   #16
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
@kromgi:

Mahlzeit!

Nein, Software bzw. Firmware flashen ist nicht möglich.
Es gibt jedoch ein softwareseitiges Tweak, welches von der SD Karte aus funktioniert.
Kommt für mich aber nicht in Frage.

AFAIK gilt als Grauimport alles, was innerhalb 6 Monaten in die EU eingeführt wird.


@pirrax:
Gute Frage bzgl. Zoll. Auf Nachfrage gab es keine konkrete Antwort, natürlich auch keine Zollunterlagen.


@jhagman:
Ja, eBay Käufereschutz kann ich erst in einigen Tagen stellen, denn noch läuft die allg. Rückabwicklung.

Geändert von Karl IV (08.06.2017 um 12:48 Uhr)
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 12:50   #17
nobody23
 
 
Registriert seit: 19.07.2011
Ort: CH
Beiträge: 1.490
Hat die Kamera nur asiatische Sprachen oder auch Englisch?
nobody23 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 12:51   #18
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Soeben bin ich vom VK informiert worden, das er mir einen 10% Preisnachlass in Höhe von 250 Euro anbietet. Das wären ca. 2250 Euro für Grauimport mit Shutter Count 650.
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 12:53   #19
Karl IV

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 08.06.2017
Beiträge: 10
Zitat:
Zitat von nobody23 Beitrag anzeigen
Hat die Kamera nur asiatische Sprachen oder auch Englisch?
English, Französisch, Spanisch, der Rest Asiatisch.
Gut, Englisch ist kein Problem.

Problem ist immer der Wiederverkaufswert bei Grauimporten.
Karl IV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2017, 13:39   #20
DonFredo
Moderator
 
 
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Frankfurt (Oder) als Ex-Berliner
Beiträge: 16.516
Zitat:
Zitat von Karl IV Beitrag anzeigen
....Problem ist immer der Wiederverkaufswert bei Grauimporten.
...und keine zwei Jahresgarantie von Sony-Deutschland.

Die jetzige Garantie kann auch nur über den Händler (offensichtlich ja HK) abgewickelt werden.
__________________
LG
Manfred

...der nun über 15 Jahre mit einer knipst... Current Status: Ge-Boostert

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