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#11 |
Registriert seit: 05.06.2013
Ort: St. Gallen
Beiträge: 695
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Bei Gebrauchtware kann die Garantie sogar wegbedungen werden, ansonsten gilt in der Schweiz 3 Monate (ab Gesetz, ohne zusätzliche Verträge/AGB's).
Beispiel: "Ab Platz" (meistens bei Autos, heisst nicht dass die MFK (TÜV) abelaufen ist, sondern man das Auto "wie gesehen/getestet", ohne weitere Ansprüche, kauft) --> Garantie wegbedungen.
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Milo ------------------- Ich muss nicht zu allem meinen Senf dazu geben. Besonders nicht zu meiner Bratwurst! |
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