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#11 |
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
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Ich sage mal voraus, dass hier auch ein Anwalt nicht weiter helfen kann/wird. Bei uns in Deutschland gilt jemand für unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Also sollte man hier niemand etwas unterstellen. Weder dem Käufer(in) noch dem Verkäufer.
Was, wenn das Objektiv beim Verkäufer wirklich einwandfrei war, es auf dem Transportweg ein Schaden erlitten hat (auch wenn die Verpackung nicht beschädigt war) und das sich so auswirkt, dass das Objektiv nach 2-3 Tagen Gebrauch plötzlich kaputt geht. Das ist dann natürlich ärgerlich für den, der das Objektiv gerade gekauft hat. Nun gilt es zu beweisen, dass der Artikel vor dem Versand defekt war. Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt, wird er im "Ernstfall" ein Zeugen vorweisen der bestätigt, dass das Objektiv bei ihm einwandfrei funktionierte. Dann bleibt dem Richter(in) nichts anders als das zu glauben, auch wenn es gewisse Zweifel gibt. Auch die Reklamationszeit (soweit ich erlesen konnte 10 Tage) spricht leider gegen ein Erfolg vor Gericht. So leid es mir für dich tut, es lohnt sich nicht, sich noch mehr zu ärgern als es sowieso schon der Fall ist. Einfach das Objektiv mit AF nutzen, so lange es geht oder aber reparieren lassen und sich über ein gutes Objektiv freuen, obwohl es teurer war, als erwartet. Mein Fazit: Ich mag Ebay nicht, ich mochte Ebay nicht und vermutlich werde ich Ebay nie mögen. Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung Flickr |
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