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#11 |
Registriert seit: 11.10.2012
Beiträge: 542
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Tust du jetzt nur so?
Wenn man ein äußerlich beschädigtes Paket bekommt, dann nimmt man es entweder gar nicht erst entgegen oder man lässt durch den Fahrer vor der Unterschrift bestätigen, dass das Paket von außen beschädigt war. Hintergrund: Für die transportsichere Verpackung der Ware ist allein der Versender verantwortlich. Hierzu gehört auch ein gesonderter Hinweis auf besonders empfindlichen Inhalt. Der Versender hat dem Transporteur also ein transportsicheres Paket zu übergeben, was der Transporteur auch von außen per Sichtprüfung prüfen muss. Kein Transporteur wird ein bereits stark beschädigtes Paket entgegen nehmen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Transporteur nimmt also ein ordentliches Paket an und hat nun lediglich den Auftrag dieses im selben Zustand an den Empfänger auszuliefern. Wenn die Ware während des Transportes kaputt geht, dann kann das nur passieren weil sie entweder nicht transportsicher verpackt war (z. B. wenn die Ware lose im Paket liegt) oder durch äußere Einflüsse, welche dann aber auch Spuren am Paket hinterlassen. Quetschungen, aufgerissener Karton, Schnitte etc. Und genau diese Beschädigungen musst du durch den Fahrer bei der Zustellung bestätigen lassen. Sonst wird es sehr schwer irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Ist die Ware nicht transportsicher verpackt und nimmt dadurch Schaden, dann ist das eine Sache zwischen dem Versender und Empfänger, aber nichts womit sich der Transporteur befassen muss. Ansonsten wäre es für jedermann ein leichtes seine kaputtes Sachen in ein Paket zu stecken, dieses zur Oma zu schicken und den Schaden dann über den Transporteur abzuwickeln. Reicht dir das als Antwort?
__________________
Viele Grüße Mathias |
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