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#1 |
Registriert seit: 22.04.2006
Beiträge: 4.494
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Zwischen Gewährleistung und Garantie besteht aber ein deutlicher Unterschied!
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Bei der gesetzlich vorgeschriebenen 2-jährigen Gewährleistung muss der Käufer bereits nach Ablauf von 6 Monaten nachweisen, dass der Mangel am Produkt von Anfang an bestanden hat. Dies dürfte häufig schwierig sein. Somit ist Sonys 2-jährige Garantie in jedem Fall besser! Geändert von *mb* (23.09.2014 um 09:39 Uhr) |
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#2 | |
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 158
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Zitat:
Ausnahmen sind Defekte durch unsachgemässem Gebrauch, also Fallschäden, Wasserschäden usw., da ist man mit Garantie wohl besser aufgehoben, obwohl hier ausschliesslich die Bestimmungen/Verträge des Herstellers gelten. Also auch Garantiebesstimmungen genau lesen. Geändert von rawi (23.09.2014 um 11:16 Uhr) |
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#3 |
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Frankfurt / Main
Beiträge: 620
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Ich hatte mal kurz nach Ablauf des 1. Jahres eine Kleinigkeit an meiner A57 reparieren lassen wollen. Der Blitz klemmte manchmal und das Daumengummi hatte sich gelöst.
Also zu Geissler geschickt. Von denen kam ein Kostenvoranschlag zurück. Ich habe dann zurück geschrieben, dass ich eine Garantieverlängerung geamcht habe und denen auch ein Bild von "Markenmehrwert" mit der registrierten Kamera samt Seriennummer mitgeschickt. Die einzige Reaktion war jedoch, dass "eine kostenlose Reparatur nicht möglich ist", daraufhin habe ich die Kamera zurückgehen lassen und das selbst repariert, da ich die Kamera wieder nutzen wolle. Unglücklicherweise habe ich bei Sony noch nicht gefragt, wie das sein sollte, das Geissler die Registrierung scheinbar nicht akzeptiert. Hat das schon jemand raus bekommen? |
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#4 | |
Registriert seit: 05.02.2014
Beiträge: 158
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Zitat:
Also ich habe nach über einem Jahr einen Elektronik-Vollausfall bei einer RX100 bei Saturn oder einen Wackeldefekt am Nikonobjektivtubus bei KAMERA problemlos repariert bekommen. Ohne Extragarantie oder Registrierung. |
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