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#29 |
Chefkoch, verstorben
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Starnberg
Beiträge: 13.622
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Man könnte natürlich die geschminkten Gesichter auch als Kunstwerk betrachten. Für die würde dann die Panoramafreiheit gelten - aber nur, wenn sie dauerhaft installiert sind. Da die Schminke jedoch vergänglich ist, also keine Chance.
Prinzipiell gilt hier meiner Auffassung nach das Persönlichkeitsrecht der geschminkten Personen. Wenn diese einer Veröffentlichung widersprechen (egal ob kommerziell oder privat), geht da eben nichts. LG Martin |
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