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#5 |
Registriert seit: 04.03.2013
Ort: Marienberg
Beiträge: 854
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Hallo Peter
GRÜN ist immer gut (zumindest im Zollrecht) und sollte sich damit erledigt haben. Der Warenwert kann von den Beamten vor Ort als zu gering eingeschätzt werden. Ist mir schon passiert, bei einer Lieferung von Glücksbärchis ![]() Eine Lieferung direkt per Post mit diesem Aufkleber - bei einer zweiten durfte ich nach Chemnitz ins Zollamt reisen und das verschnürte Päckchen selbst öffnen "Verdacht Rauschgift" - mit anschließendem Gelächter. Aber kein Problem und keine Steuerabgabe, obwohl der Warenwert weit über diesen lächerlichen 22 Euros lag (ca. 60 Euro). Ist alles eine Ermessensfrage - so der Beamte: "... der Aufwand für die Bearbeitung ist in den letzten Jahren, auch mit der Einführung der Computertechnik, nicht geringer geworden. Lohnt sich also nicht." Eben noch gefunden: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen...bung_node.html "Privatsendungen Privatsendungen sind gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist unter anderem auch die Wertgrenze von 45 Euro zu beachten."
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Gruß Rico Nur wer ALLES in Frage stellt, ist in der Lage, etwas zu verändern!(meins) 500 flickr Geändert von mekbat (15.02.2014 um 20:07 Uhr) |
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