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Alt 07.01.2014, 20:07   #1
Maarthok
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 589
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Moin,

ich Frage mich eher, ob der TO Genehmigungen hat, gleich zwei geschützte Firmennamen zu verwenden...
§ 14 Markengesetz

Der Schutz gilt nur im geschäftlichen Verkehr, dh. "privat" bzw. bei Facebook, in Foren (im SONYuserforum zB.) oder sonstwo, darf der Markenname natürlich genannt werden. Solange kein Geld damit verdient wird
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Alt 07.01.2014, 20:48   #2
a1000
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.881
Zitat:
Zitat von Maarthok Beitrag anzeigen
§ 14 Markengesetz

Der Schutz gilt nur im geschäftlichen Verkehr, dh. "privat" bzw. bei Facebook, in Foren (im SONYuserforum zB.) oder sonstwo, darf der Markenname natürlich genannt werden. Solange kein Geld damit verdient wird
Markennamen zu nennen ist sicherlich kein Problem, aber sich selbst so zu nennen (Domainnamen, Facebookseiten) ist was anderes...

Zitat:
Außerdem sollte bei der Wahl eines geeigneten Namens darauf geachtet werden, dass keine fremden Markenrechte verletzt werden oder geschützte geschäftliche Bezeichnungen im Sinne des Markenrechts verwendet werden. Entdeckt beispielsweise ein Unternehmen, dass ihr eigener Name oder eines ihrer als Marke eingetragenen Produkte bei Facebook ohne Einwilligung verwendet wird, so kann sich daraus ein markenrechtlicher Unterlassungs- bzw. Schadensersatzanspruch gem. §§ 14, 15 MarkenG ergeben. Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecom...ternehmen.html
Gruss
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Alt 07.01.2014, 21:08   #3
Maarthok
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 589
Ja so wie ich geschrieben habe

Im geschäftlichen Verkehr dürfen fremde Markennahmen nicht benutzt werden, im privaten schon.

Genau das steht in dem Artikel.
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Alt 07.01.2014, 21:44   #4
a1000
abgemeldet
 
 
Registriert seit: 03.08.2011
Ort: NRW
Beiträge: 1.881
Zitat:
Zitat von Maarthok Beitrag anzeigen
Ja so wie ich geschrieben habe
Im geschäftlichen Verkehr dürfen fremde Markennahmen nicht benutzt werden, im privaten schon.
Genau das steht in dem Artikel.
Nö.
Da steht , dass man das ohne Einwilligung nicht darf ...
Dort geht es explizit um Facebook.

Definiere mal das Wort "benutzen".
Also Markennamen darf man im Text (Kontext) benutzen (Foren, Internetseiten, Facebook etc), ist ja klar. Man darf aber definitiv keine Markennamen in Domainnamen oder Facebook-Seitennamen verwenden.Nicht ohne Genehmigung.
Ich bin im Bereich Domains tätig. Da haben sich schon manche "Neulinge" mit Markennamen die Finger verbrannt.
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Alt 07.01.2014, 22:38   #5
Maarthok
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 589
Es geht in dem Artikel um UNTERNEHMEN !

Zitat:
So nutzen Sie Facebook-Pages rechtssicher für Ihr Unternehmen
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Alt 07.01.2014, 23:05   #6
a1000
abgemeldet
 
 
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Ort: NRW
Beiträge: 1.881
Man darf das auch privat nicht machen (Markennamen in Seitennamen). Solltest du so etwas vorhaben, solltest du gründlich recherchieren.Meine Empfehlung nur.

Gruss
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Alt 07.01.2014, 23:13   #7
Maarthok
 
 
Registriert seit: 15.01.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 589
Es geht nicht um Markennamen im Namen einer Homepage, es geht um Benutzung von Markennamen für eine FB-Gruppe, und das ist zum privaten Zweck ohne weiteres erlaubt.

Und selbst beim Verwenden von Markennamen für eine private Homepage ist das MarkenG nicht einschlägig, sondern §§ 12, 823, 826 BGB
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