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#1 |
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
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Hallo!
So einfach ist es nicht, obwohl es diese gesetzlichen Bestimmungen gibt. Ich habe heuer im Frühjahr ein Minolta 20mm gekauft und gleich nach Lieferung festgestellt, dass die hintere Linse Scheuerspuren aufweist, welche zu einer eindeutigen Beeinträchtigung der Bilder führen. Anschließend habe ich den Mangel fotografisch festgehalten und das ganze samt Sachverhaltsdarstellung dem Verkäufer mit Hinweis auf das ABGB zur Kenntnis gebracht. Dieser hat alles bestritten, zum Zeitpunkt des Versandes war noch alles in Ordnung, seine letzen Fotos zeigten keine Fehler. Vielleicht habe ich beim Putzen der Linse unabsichtlich diese Schäden verursacht, so sein Kommentar. Nachdem es kein Einsehen seitens des Verkäufers gab, hätte ich nur mehr mittels Gerichtsverfahren eine Klärung herbeiführen können. Aufgrund der doch geringen Schadenshöhe von 190,-- habe ich jedoch davon abgesehen. Mein Erkenntnis aus dieser Geschichte ist, dass ich gebrauchte Ware nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufe. LG Robert |
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#2 |
Registriert seit: 12.08.2013
Ort: Osnabrück
Beiträge: 137
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Hallo,
das ist ärgerlich, besonders auch wenn man sich die Investition zu Weihnachten "abgeknappst" hat. Und es stimmt, daß Recht haben noch lange nicht Recht bekommen heißt. Trotzdem würde ich es erst einmal versuchen und mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Man muß doch nicht hinter allen gleich Übeltäter vermuten. Auch würde ich nicht unbedingt private Verkäufer ausschließen. Habe gerade selbst auch ein Objektiv hier im Forum gekauft. Der Kontakt mit dem Verkäufer war ausgesprochen nett. In der Anfangsphase mußte ich einige Objektive probieren um zu lernen. Also habe ich 5 Stück billig in der Bucht gekauft. Alle waren ok. Die, welche nicht zu meinem Bedarf paßten, habe ich genauso wieder verkauft. Also... noch ist nicht alles verloren und einmal Pech haben bedeutet nicht, daß alles Mist ist. Wenn ich es nicht auf die Fotografie beschränke, habe ich in 15 Jahren bei Internetkäufen und Verkäufen (gebrauchte Sachen) in knapp 500 Fällen nur ein einziges Mal Pech gehabt. Dieses eine Mal hat ebay die Sache geregelt, weil die Beschreibung nicht der gelieferten Ware entsprach. Ich wünsche Dir, daß die Sache gut für Dich ausgeht. Eine Eigenreparatur sollte jedenfalls der letzte Weg sein Heiko |
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#3 | |
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Zitat:
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#4 | |
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Linz, AT
Beiträge: 992
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Zitat:
Du musst zuerst mal nachweisen, daß überhaupt ein Schaden besteht und dazu brauchst du in jedem Fall ein teures Gutachten - der Richter wird das nicht selbst beurteilen. Weiters wirst du nachweisen müssen, dass der Schaden schon beim Verkauf bestanden hat und nicht erst beim Versand passiert ist, dass er nicht alterstypisch ist und nicht im Verkaufsangebot erkennbar war. Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das keinem empfehlen. Da kommt einiges an Kosten zusammen, und selbst wenn man einen klaren Fall zu erkennen meint heisst das noch lange nicht dass man auch recht bekommt. |
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