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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Bilderrahmen » Straßenfotografie in Nürnberg - erste Gehversuche
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Alt 09.02.2013, 20:58   #1
Neonsquare
 
 
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
@Thomas
Ich hoffe Du bist Dir bewusst, dass Du Dich auf einem heißem Pflaster bewegst - und damit meine ich nicht Nürnberg. Du veröffentlichst Fotos einzelner Menschen, welche auch auf dem Foto nicht wirklich den Eindruck erwecken, dass sie damit einverstanden sein könnten. Da bist Du sicherlich nicht der einzige - aber ich habe so die Ahnung, dass Dir kein Problem dabei bewusst ist.

Selbst wenn Dir die Folgen wurscht sind: Bei den Fotos sind auch Kinder dabei - gerade bei Kindern ist eine Erlaubnis der Eltern essentiell.

Es gibt genügend Motive Bei der Straßenfotografie die erstmal weniger kritisch sind als eine Guerilla-Attacke auf nichts ahnende Mitmenschen mit anschließender Veröffentlichung im Internet. Ein Tipp: Verbringe Zeit - sprich Menschen an - frag ob Du sie fotografieren darfst - frag ob sie etwas dagegen haben, wenn Du die Fotos in Deiner Webgalerie veröffentlichst. Gib Ihnen eine Visitenkarte wo sie Dich erreichen können und wo sie die Bilder später sehen können.

Gruß,
[neon]

Geändert von Neonsquare (09.02.2013 um 21:03 Uhr)
Neonsquare ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.02.2013, 21:07   #2
laker4life

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
@Thomas
Ich hoffe Du bist Dir bewusst, dass Du Dich auf einem heißem Pflaster bewegst - und damit meine ich nicht Nürnberg. Du veröffentlichst Fotos einzelner Menschen, welche auch auf dem Foto nicht wirklich den Eindruck erwecken, dass sie damit einverstanden sein könnten. Da bist Du sicherlich nicht der einzige - aber ich habe so die Ahnung, dass Dir kein Problem dabei bewusst ist.

Selbst wenn Dir die Folgen wurscht sind: Bei den Fotos sind auch Kinder dabei - gerade bei Kindern ist eine Erlaubnis der Eltern essentiell.

Gruß,
[neon]
Hallo neon,

ich bin mir bewusst das dass fotografieren von Personen ein heiß diskutiertes Thema ist. Über das posten habe ich ehrlich gesagt nicht wirklich nachgedacht, werde das ganze etwas anpassen.

Ich habe mich bei meinen Recherchen überwiegend an folgendes "Handbuch" gehalten

http://www.85mm.ch/streetfotografie.pdf

und wollte primär Meinungen zur Bildgestaltung bekommen.

Ich glaube ich lösche das ganze Thema lieber, bevor ich noch zerissen werde...
laker4life ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 23:40   #3
Überbelichter
 
 
Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 137
Zitat:
Zitat von laker4life Beitrag anzeigen

und wollte primär Meinungen zur Bildgestaltung bekommen.
Straßenfotografie ist mehr, als einfach wortwörtlich auf der Straße zu knipsen. Du machst den gleichen Fehler, wie jeder Anfänger, und knipst die leichten, mit Klischees behafteten, Sachen, die die alten Hasen nervtötend finden. Und das sind Straßenkünstler, Bettler, usw. Schau dir einfach mal Fotos von HCB, Robert Frank und anderen Größen auf dem Gebiet und orientiere dich daran.
Überbelichter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2013, 21:09   #4
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
@Thomas

Ich verweise mal dezent auf die Rechtslage:

http://www.gesetze-im-internet.de/ku...000070907.html

Besonders §22.

Ohne Deinen von mir zitierten Text hätte ich mich garnicht geäußert, so aber muß ich davon ausgehen, daß Du wissend oder auch unwissend gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen hast.

Gruß: Joachim
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

Rettet mich, esst meine Feinde!
Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2013, 21:14   #5
laker4life

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 382
Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
@Thomas

Ich verweise mal dezent auf die Rechtslage:

http://www.gesetze-im-internet.de/ku...000070907.html

Besonders §22.

Ohne Deinen von mir zitierten Text hätte ich mich garnicht geäußert, so aber muß ich davon ausgehen, daß Du wissend oder auch unwissend gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen hast.

Gruß: Joachim
Tja Joachim warum nicht gleich so, deinen Einzeiler hättest du dir meiner Meinung sparen können. Verstehe mich nicht falsch, wenn man mir einen Fehler aufweist gestehe ich diesen gerne ein aber Smileys mit rollenden Augen brauche ich nicht.

Danke für den Link, da habe ich mir echt nicht viele Gedanken gemacht was das posten angeht.
laker4life ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.02.2013, 21:18   #6
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Zitat:
Zitat von laker4life Beitrag anzeigen
... , deinen Einzeiler hättest du dir meiner Meinung sparen können.
Bei Spontanreaktionen bin ich häufig mal sehr... einzeilig.
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

Rettet mich, esst meine Feinde!
Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 12:34   #7
AndiG1905
 
 
Registriert seit: 13.03.2005
Ort: Rhein - Main
Beiträge: 257
Hallo!

ich könnte mir vorstellen das Die Rechtslage eine andere ist, wenn man sportliche Darbietungen im öffentlichen Raum fotografiert und veröffentlicht.
Diese Zurschaustellung fordert dazu direkt heraus, zumindest zum fotografieren.
Wenn es jemand genauer weiß, ohne Link wäre nicht schlecht.

Gruß Andreas
__________________
“No photographer is as good as the simplest camera.”
Edward Steichen

Überbelichtung
AndiG1905 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2013, 21:14   #8
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Eine Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Gallerie) oder Fotoblog ist weniger kritisch, kann aber im Zweifel trotzdem zu ordentlichen Zores(Gerichtsverhandlung) führen. Beim Strassenkünstler ist es unkritisch, soweit nicht kommerziell. Bei den meisten Bildern frage ich mich eher, was du damit sagen willst. Sind die typisch für etwas?

edit 23/1/4 ist der Paragraph. Danke.
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 12:42   #9
SteffDA
 
 
Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
Zitat:
Zitat von Neonsquare Beitrag anzeigen
@Thomas
Ich hoffe Du bist Dir bewusst, dass Du Dich auf einem heißem Pflaster bewegst - und damit meine ich nicht Nürnberg. Du veröffentlichst Fotos einzelner Menschen, welche auch auf dem Foto nicht wirklich den Eindruck erwecken, dass sie damit einverstanden sein könnten. Da bist Du sicherlich nicht der einzige - aber ich habe so die Ahnung, dass Dir kein Problem dabei bewusst ist.
Wie ist es im konkreten Fall bei diesem/einem Straßenkünstler?
Gilt da nicht ähnliches, wie beispielsweise bei Karnevalsumzügen, CDSs etc., dass man davon ausgehen kann, dass die betreffenden Personen so gesehen werden wollen?

Grüße
Steffen
SteffDA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2013, 13:21   #10
mrieglhofer
 
 
Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
Ja, du kannst eine öffentliche Veranstaltung fotografieren und du kannst sie auch veröffentlichen. Das heißt aber nicht, dass du bei so einem Event/Umzug einen Zuschauer beim Nasenbohren proträtieren und veröffentlichen darfst. Das ist der kleine feine Unterschied obwohl gerade diese kleinen Details oft den Reiz ausmachen.
Und du darfst die Veranstaltung, aber nicht die Leute. Das ist natürlich eine Grauzone, aber das eine Berichte über den Event, das andere über den Menschen, wenn du verstehtst, was ich meine. Ein Straßenkünstler, der öffentlich auftritt, ist klar. Sitzt er sich aber hin und raucht ein Zigarette oder so, ist das ganz was anderes.
Und sonst bleibt dir eh nur §23/1/4 die künstlerische Fotografie. Da kanns aber sein, dass du das dem Gericht erklären mußt. Es gibt aber einige Präsenzfälle von Leuten, die abgeschossen wurden. Klassische Beispiel ist Erno Nussenzweig
http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf
In dem Artikel ist die Überlegung dahinter recht genau beschrieben und auch die Begründung, warum ein deutsches Gericht da nicht viel anders handeln würde können.

Geändert von mrieglhofer (10.02.2013 um 13:29 Uhr)
mrieglhofer ist offline   Mit Zitat antworten
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