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#1 |
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Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Nürnberg
Beiträge: 4.198
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@Thomas
Ich hoffe Du bist Dir bewusst, dass Du Dich auf einem heißem Pflaster bewegst - und damit meine ich nicht Nürnberg. Du veröffentlichst Fotos einzelner Menschen, welche auch auf dem Foto nicht wirklich den Eindruck erwecken, dass sie damit einverstanden sein könnten. Da bist Du sicherlich nicht der einzige - aber ich habe so die Ahnung, dass Dir kein Problem dabei bewusst ist. Selbst wenn Dir die Folgen wurscht sind: Bei den Fotos sind auch Kinder dabei - gerade bei Kindern ist eine Erlaubnis der Eltern essentiell. Es gibt genügend Motive Bei der Straßenfotografie die erstmal weniger kritisch sind als eine Guerilla-Attacke auf nichts ahnende Mitmenschen mit anschließender Veröffentlichung im Internet. Ein Tipp: Verbringe Zeit - sprich Menschen an - frag ob Du sie fotografieren darfst - frag ob sie etwas dagegen haben, wenn Du die Fotos in Deiner Webgalerie veröffentlichst. Gib Ihnen eine Visitenkarte wo sie Dich erreichen können und wo sie die Bilder später sehen können. Gruß, [neon] Geändert von Neonsquare (09.02.2013 um 21:03 Uhr) |
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#2 | |
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Themenersteller
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 382
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Zitat:
ich bin mir bewusst das dass fotografieren von Personen ein heiß diskutiertes Thema ist. Über das posten habe ich ehrlich gesagt nicht wirklich nachgedacht, werde das ganze etwas anpassen. Ich habe mich bei meinen Recherchen überwiegend an folgendes "Handbuch" gehalten http://www.85mm.ch/streetfotografie.pdf und wollte primär Meinungen zur Bildgestaltung bekommen. Ich glaube ich lösche das ganze Thema lieber, bevor ich noch zerissen werde... |
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#3 |
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Registriert seit: 30.04.2012
Beiträge: 137
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Straßenfotografie ist mehr, als einfach wortwörtlich auf der Straße zu knipsen. Du machst den gleichen Fehler, wie jeder Anfänger, und knipst die leichten, mit Klischees behafteten, Sachen, die die alten Hasen nervtötend finden. Und das sind Straßenkünstler, Bettler, usw. Schau dir einfach mal Fotos von HCB, Robert Frank und anderen Größen auf dem Gebiet und orientiere dich daran.
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#4 |
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Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
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@Thomas
Ich verweise mal dezent auf die Rechtslage: http://www.gesetze-im-internet.de/ku...000070907.html Besonders §22. Ohne Deinen von mir zitierten Text hätte ich mich garnicht geäußert, so aber muß ich davon ausgehen, daß Du wissend oder auch unwissend gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen hast. Gruß: Joachim
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Rettet die Fische, esst mehr Kormorane! Rettet mich, esst meine Feinde! |
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#5 | |
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Themenersteller
Registriert seit: 11.07.2012
Ort: Nürnberg
Beiträge: 382
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Zitat:
Danke für den Link, da habe ich mir echt nicht viele Gedanken gemacht was das posten angeht. |
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#6 |
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Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
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Bei Spontanreaktionen bin ich häufig mal sehr... einzeilig.
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Rettet die Fische, esst mehr Kormorane! Rettet mich, esst meine Feinde! |
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#7 |
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Registriert seit: 13.03.2005
Ort: Rhein - Main
Beiträge: 257
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Hallo!
ich könnte mir vorstellen das Die Rechtslage eine andere ist, wenn man sportliche Darbietungen im öffentlichen Raum fotografiert und veröffentlicht. Diese Zurschaustellung fordert dazu direkt heraus, zumindest zum fotografieren. Wenn es jemand genauer weiß, ohne Link wäre nicht schlecht. Gruß Andreas
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“No photographer is as good as the simplest camera.” Edward Steichen Überbelichtung |
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#8 |
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Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Eine Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Gallerie) oder Fotoblog ist weniger kritisch, kann aber im Zweifel trotzdem zu ordentlichen Zores(Gerichtsverhandlung) führen. Beim Strassenkünstler ist es unkritisch, soweit nicht kommerziell. Bei den meisten Bildern frage ich mich eher, was du damit sagen willst. Sind die typisch für etwas?
edit 23/1/4 ist der Paragraph. Danke. |
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#9 | |
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Registriert seit: 03.09.2011
Ort: Groß-Gerau
Beiträge: 1.161
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Zitat:
Gilt da nicht ähnliches, wie beispielsweise bei Karnevalsumzügen, CDSs etc., dass man davon ausgehen kann, dass die betreffenden Personen so gesehen werden wollen? Grüße Steffen |
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#10 |
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Registriert seit: 03.12.2003
Beiträge: 8.945
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Ja, du kannst eine öffentliche Veranstaltung fotografieren und du kannst sie auch veröffentlichen. Das heißt aber nicht, dass du bei so einem Event/Umzug einen Zuschauer beim Nasenbohren proträtieren und veröffentlichen darfst. Das ist der kleine feine Unterschied obwohl gerade diese kleinen Details oft den Reiz ausmachen.
Und du darfst die Veranstaltung, aber nicht die Leute. Das ist natürlich eine Grauzone, aber das eine Berichte über den Event, das andere über den Menschen, wenn du verstehtst, was ich meine. Ein Straßenkünstler, der öffentlich auftritt, ist klar. Sitzt er sich aber hin und raucht ein Zigarette oder so, ist das ganz was anderes. Und sonst bleibt dir eh nur §23/1/4 die künstlerische Fotografie. Da kanns aber sein, dass du das dem Gericht erklären mußt. Es gibt aber einige Präsenzfälle von Leuten, die abgeschossen wurden. Klassische Beispiel ist Erno Nussenzweig http://www.lawmas.de/database/upload...38766ad803.pdf In dem Artikel ist die Überlegung dahinter recht genau beschrieben und auch die Begründung, warum ein deutsches Gericht da nicht viel anders handeln würde können. Geändert von mrieglhofer (10.02.2013 um 13:29 Uhr) |
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