Zitat:
Hier muss auf die Worte des Verkäufers gebaut werden und der Käufer trägt das Risiko.
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Rechtlich stimmt das natürlich nicht. Du hast kein Gewährleistung nach EU-Recht, aber sehr wohl alle Verpflichtungen aus dem ABGB oder BGB. Das heißt, wenn die Ware bei der Übergabe defekt ist oder nicht dem vereinbarten Zustand entspricht, muß der Verkäufer dafür einstehen. Die Prozesskosten trägt er dann ebenso. Trotzdem reicht meist ein freundliches Schreiben oder ein Gespräch.
Zu Blitzen selbst:
ich habe schon abgenudelte Blitze von Profis gekauft, ebenso wie gebrauchte von Amateuren. Wenn man nicht extrem viel blitzt, dann überleben die Blitze wohl die Kamera um Jahre. Klar, wenn die Röhre schon schwarz ist, sollte man das Ding vielleicht nicht nehmen. ABer die meisten Amateure kaufen einen Blitz und setzen ihn sehr selten ein. Die Dinger sind meist neuwertig, noch nicht einmal richtig eingeblitzt ;-)