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Alt 05.06.2012, 16:51   #11
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
(...) Da einige Leute hier im Forum ihre Kamerautensilien so bahendeln, dass sie nach 5 Jahren wie eben ausgepackt aussehen, macht es durchaus Sinn Kaufbelege mitzuführen (...)
Na ja, nach 5 Jahren geht der Zoll auch nicht mehr zwangsläufig von USA-Neukauf aus. Zum einen kennen die sich auch ein wenig aus da es deren Tagesgeschäft ist, zum anderen gehen sie im Zweweifel ins WWW (ja, das haben sie!), auch, um ggfls Kaufpreise festzulegen wenn der Verdacht bestädigt ist "wurde in nonEU gekauft".

Die Voraberklärung scheint mir bei aktueller Hw die sicherste Vorbereitung.

Gruß
Dirk
__________________
dbhh
dbhh ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 05.06.2012, 18:03   #12
ha_ru
 
 
Registriert seit: 10.12.2010
Ort: In Sichtweite der Burg Teck
Beiträge: 2.796
Zwar nicht gefragt

aber für die Reisegepäckversicherung sollte man eh alles dokumentieren, also zuhause mit Zeitdokument (Tageszeitung) kurz vor der Reise abfotografieren und eine Liste anfertigen. Am besten im Beisein eines nicht verwandten Zeugen. So kann man dem Zoll auch darlegen, dass alles von Anfang an Teil des Reisegepäcks war.

Ich hatte mal das Vergnügen gegen meine Reisegepäckversicherung klagen zu müssen. Es ging um einen beschädigten Fahrradkoffer im Wert von 1.000 DM, den ich mir für die Reise geliehen hatte. Mein Freund der mich und meine Frau zum Flughafen fuhr musste als Zeuge aussagen, dasss er bei Reisebeginn noch ganz war, obwohl ich am Zielflughafen den Koffer aus dem Flugzeug aufs Rollfeld fallen sah und den Schaden sofort protokollieren lies.

Da es ein Leihkoffer war wurde mir der Schaden nur ersetzt, weil ich den schriftlichen Vermerk des Reisebüromitarbeiters auf der Police hatte, dass der Koffer laut Auskunft eines Versicherungsmitarbeiters (namentlich aufgeführt) mitversichert ist. Vor Gericht wendete die Versicherung ein der benannte Mitarbeiter wäre zu einer solchen Auskunft nicht bevollmächtigt gewesen. Der Richter war so lebensnah, dass er nur meinte, dann dürften sie ihn nicht an die Hotline für Rückfragen setzen.

Ich hatte das Glück schon früh von einer großen Versicherung mit A ganz vorne erklärt bekommen zu habe, dass es nicht die Aufgabe einer Versicherung ist Schäden zu ersetzen, sondern Ansprüche gegen ihre Versicherten abzuwehren. D.h. was man nicht sauber dokumentiert hat macht einem in der Regel im Schadensfall große Probleme.

Hans
ha_ru ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.06.2012, 18:27   #13
scout1980
 
 
Registriert seit: 14.11.2009
Beiträge: 221
Ich führe auf Reisen immer Schnellhefter in dem ich die wichtigsten rechnungskopien immer parat habe.
Somit kann ich jederzeit nachweisen wo ich die Sachen gekauft habe und zu welchen wert. Nicht jeder Seriennummer verrät das Land für das es bestimmt war.
Auch nach 3 jahren erregt eine Armbanduhr immernoch interesse.
Und wenn man dann dochmal rausgepickt wird, weil man beispielsweise einen Fotorucksack oder eine dicke Laptoptasche hat, dann hole ich als erstes die Dokumente raus und meistens sind die beantem recht angetan und prüfen nur kurz die seriennummern.
Wenn man gebrauchte Artkel hat, dann ist diese Vorabbescheinigung eine gute Sache.
zum Schluss:
Es gibt nichts entspannteres als nach einem Transatlantikflug am deutschen Zoll zu verweilen, weil erstmal alles recherchiert werden muss
scout1980 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2012, 14:16   #14
deranonyme
 
 
Registriert seit: 17.04.2011
Ort: Ostsachsen
Beiträge: 1.954
Also definitiv ist es sinnvoll sich die Nämlichkeit auf dem Formular 0330 bestätigen zu lassen, insbesondere bei wirklich hochwertiger Ausrüstung.
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/a...oke.do?id=0330
Das Formular ist aber nur für private Zwecke. Wer Berufsausrüstung mitführt braucht was anderes, aber das auf Nachfrage...
Da trägt man seine Fotoausrüstung mit Seriennummer ein. Viele Rechnungen, Kassenbons beinhalten die Nummer leider nicht. Und dann wir des schwierig nachzuweisen, dass es die selbe Kamera ist. Ihr werde es nicht glauben, aber es gibt extrem clevere Menschen, die versuchen doch mit einer deutschen Quittung in Drittländern erworbene Waren einzuführen. Und wenn der Zöllner dann die Quittung ohne Seriennummer nicht anerkennt ist das Geschrei groß. Und jeder extrem clevere macht mal einen Fehler....
Woher ich das weiß, dreimal dürft ihr raten. Ja genau.
Quittungen sind immer eine Möglichkeit, aber das NPU (non plus ultra) ist auf einem Amt ein amtliches Formular.

Lg

Frank
deranonyme ist offline   Mit Zitat antworten
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