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#8 |
Moderator
Registriert seit: 15.01.2004
Ort: D-31311 Uetze
Beiträge: 4.107
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moin, ich möchte Dein Anliegen nicht sabotieren, aber eine Haftpflichtversicherung tritt m.W. nicht bei Schäden an überlassenen (geliehenen) Gegenständen ein (§7.6 AHB)!
Ausnahmen sind möglich, wenn die (idR gegen saftigen Prämienaufschlag) ausdrücklich im Versicherungsschein benannt sind. Das Risiko muss also im Allgemeinen anders gedeckt werden, z.B. mit einer Fotoversicherung oder halt individuell persönlich getragen werden (Umschlag mit dem Wiederbeschaffungswert hinterlegen o.ä.). Daher fällt es uns auch schwer, hier ein Forum für Leihen einzurichten, denn der furchtbare Trouble bei Schäden, die bei aller Sorgfalt irgendwann mit absoluter Sicherheit eintreten werden, ist vorprogrammiert.
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gruesze, thomas -das Leben ist zu kurz, um sich über kostengünstige, mittelmäßige Objektive zu ärgern- ... ich moderiere nicht, ich bin hier nur der Hausmeister. So kannst du das Sonyuserforum und unsere Arbeit unterstützen |
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